Was macht eigentlich das Kraftfahrt-Bundesamt ?

Was macht eigentlich das Kraftfahrt-Bundesamt ?

9. Juli 2019 4 Von EScooterBlog

Die Leier ist nun schon ziemlich alt und oft gespielt:

„Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde am 14.06.2019 im Bundesgesetzblatt – BGBl. Teil I 2019 Nr. 21- veröffentlicht und trat am 15.06.2019 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können.“

Quelle: KBA, siehe unten

Das haben wir bis ins kleinste Detail hier im E Scooter Blog im Bereich Zulassung dokumentiert. Die Situation läßt sich fast einem Monat nach dem Inkrafttreten so zusammenfassen: Wir haben vier Gruppen von Akteuren im Spiel, die uns im Zusammenhang mit dem Kraftfahrt-Bundesamt alle etwas ratlos zurücklassen. Doch alles nach und nach:

1) Die Wartenden

Wann kommen aber nun endlich die Fahrzeuge? Alle großen und namhaften E Scooter Hersteller wie Walberg Urban Electrics (Egret, The Urban) oder Handelsgesellschaften wie SXT (SXT Light Plus V, SXT Buddy V2, SXT Max) oder Tretroller Firmen wie Micro (E Micro Condor X3, E Micro Eagle X3, E Micro Colibri, E Micro Hawk) verlagern das Auslieferungsdatum auf immer spätere Zeit. War zunächst davon im Juli die Rede, ist nun August im Gespräch. Wir könnten diese Liste noch viel länger machen. Die Situation bleibt dieselbe und ist sehr enttäuschend bis jetzt für alle Beteiligten: Hersteller, Händler und Kunden.

2) Die Ausnahmen

Die einzigen Ausnahmen waren von Anfang an der Metz Moover und der BMW X2 City, die über die Vorgriffsregelung schon ab dem 15.6. in die neue Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung gefallen sind, da sie bis dahin über die L1e Klasse fahren durften. BMW und Metz kommen aus Bayern, dem Heimatbundesland von Andreas Scheuer. Wer hier seltsames vermutet, sollte erst den Artikel bitte noch zu Ende lesen.

Zudem handelt es bei obigen E Scootern nicht gerade um Fahrzeuge für die Letzte Meile. Es sind eher Fahrzeuge die Fahrräder ersetzen, aber nicht besonders transportabel sind. Davon einmal abgesehen, das sie preislich am oberen Ende anfangen.

3) Die Erteilten

Jedoch ist vielen bereits aufgefallen, dass die E Scooter Sharing Anbieter mit E Scootern auf den Straßen fahren können. Wie das so schnell ging, bleibt vielen Außenstehenden ein deutliches Rätsel. Hier haben vier E Scooter Sharing Anbieter bisher Straßenzulassungen erlangen können: Tier, VOI, CIRC und Lime sind hier an erster Stelle. Die Firmen haben genug Wagniskapital eingesammelt. Viel Kapital kann viel bewirken? Bei einer staatlichen Behörde? Gerade diejenigen die am wenigsten nachhaltig sind, da deren Haltbarkeit extrem gering ist, lässt man als erste Gruppe mit auf die Straße.

Einzige Ausnahme bilden hier noch der IO Hawk Sparrow Legal und der IO Hawk Sparrow Exit Cross. Über beide werden wir in den nächsten Tagen ausführlich berichten. Bei dem IO Hawk Exit Cross scheinen sich deutliche Verarbeitungsmängel in den Sozialen Medien zu verbreiten. Von schlechten Schweißnähten wird berichtet. Vorderradgabeln die bereits nach 20 Kilometer Fahrt reißen. Die Mängelliste ist aber noch länger. Nach einer Umfrage bei Facebook in einer IO Hawk Exit Cross Gruppe wollen zwar 65% ihren Exit Cross behalten, jedoch mehr als 34% denken über eine Rückgabe nach oder haben ihn schon zurückgegeben. Wenn der E Scooter das iPhone der Mobilität ist, dann haben wir ganz klar ein zusätzliches Problem.

Aber schlimmer noch: Per Tastenkombination soll man die Geschwindigkeitsbegrenzung beim Exit Cross aufheben können. Sollte sich das bewahrheiten, wäre das ein deutlicher Verstoss gegen die in der Verordnung eingebundene DIN EN Norm 15194. Der Entzug der Zulassung würde drohen. Eine groß angelegte Rückrufaktion schwebt also über dem Exit Cross. Keine guten Zeichen. Die ganze, junge Branche läuft somit Gefahr in Verruf zu kommen.

Kba Liste
Liste der erteilten ABE nach dem KBA

4) Die Abgeschriebenen

Diejenigen die vollends in die Röhre schauen, sind die Besitzer von Elektrokleinstfahrzeugen ohne Zulassung, die sich bisher schon auf dem Markt befinden. Auch hier haben wir ausgiebig bereits drüber berichtet.

Zwar sagt hier das Kraftfahrt-Bundesamt folgendes:

„Besitzer von Elektrokleinstfahrzeugen ohne ABE kontaktieren bitte zunächst den Hersteller des Fahrzeugs und erkundigen sich über die Möglichkeiten einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Grundsätzlich wäre eine Einzelzulassung denkbar, jedoch liegt die Zuständigkeit dafür nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr auf.“

Quelle: KBA, siehe unten

In der Realität heißt das aber: Der Kunde hat Elektroschrott. Die Antworten der TÜVs und DEKRAs in diesem Land lauten nämlich dann in etwa so:

„Für die Einzelabnahme eines solchen Fahrzeugs sind Nachweise erforderlich, wie z.B. das Bremsverhalten (die Verzögerung muss bestimmte Werte aufweisen), Lichttechnsiche Einrichtung (muss zertifiziert sein), Motorleistung (muss unwiderruflich begrenzt sein), die maximale Geschwindigkeit muss entsprechend gedrosselt sein (muss unwiderruflich begrenzt sein), sowie besondere Nachweise wie die EMV (elektromagnetische Verträglichkeit nach ECE-R10) müßen erbracht werden und sind natürlich nachzuweisen. „

Frei zusammengefasst nach mehreren Quellen, die in den Sozialen Medien kursieren

Dabei muss beachtet werden, dass eine Prüfung im vierstelligen Rahmen liegt und mitunter negativ ausfallen kann. „Mitunter“ ist schön ausgedrückt, besser wäre „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.“ Die ganzen Nachweise muss der Besitzer beim Hersteller besorgen. Also nicht praktikabel und eher unrealistisch.

Wer das schafft kommt mit seinem Foto an die Wand der Helden. Wo befindet sich die? Entweder bei Electric Empire oder bei der E Scooter Gang! Wo sonst?

Was nun Kraftfahrt-Bundesamt ?

Interessant ist, dass die letzte Veränderung der Liste des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 26.6. ist. Wir haben nun den 9.7. – es hat sich nicht viel getan bisher. In der Gesamtschau der vier oben erwähnten Gruppen überhaupt nicht viel gutes. Wir gehen davon aus, dass nun in den nächsten 10 Tagen es Genehmigungen hageln wird und vernünftig agiert wird. Es war von bis zu vier Wochen die Rede. Die läuft genau dann ab.

Es bleibt zu hoffen, dass im Kraftfahrt-Bundesamt nicht gemeinschaftlich die Sommerferien begangen werden und nun bald endlich alle wartenden Hersteller, am besten und fairerweise gleichzeitig, die Genehmigungen für ihre Elektrokleinstfahrzeuge bekommen, damit es endlich losgehen kann. Nachdem die Politik solange gebraucht hat (wir berichteten) kann doch nun die Bürokratie mal zeigen was wirklich in ihr steckt.

Quelle: https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Auskuenfte_TGV/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_node.html