Die „Abwrackprämie“ für E-Scooter kommt: 300 Euro Nachlass für einen neuen Metz Moover

Die „Abwrackprämie“ für E-Scooter kommt: 300 Euro Nachlass für einen neuen Metz Moover

12. Juli 2019 7 Von EScooterBlog

Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) bedeutet für viele bereits verkaufte E-Scooter das aus. Nicht für den Metz Moover, der alle verkehrssicherheitsrechtlichen Anforderungen erfüllt und daher weiterhin legal gefahren werden darf.

Um das Thema Elektromobilität in Deutschland voran zu treiben, bietet Metz mecatech allen E-Scooter-Fahrern, deren Geräte nun nachträglich keine ABE erhalten, im Rahmen der Aktion „Abwrackprämie“ ein Sondermodell des Moovers zum Vorzugspreis an.

Metzmoover Blau 1
Metz Moover in blau

Bereits vor Inkrafttreten der eKFV wurden zahlreiche Elektro-Tretroller verschiedenster Hersteller in Deutschland auf den Markt gebracht. Sofern diese nicht nach der nun gültigen eKFV zugelassen sind, ist das Fahren ausschließlich auf Privatgelände erlaubt, im öffentlichen Straßenverkehr jedoch verboten. Wer also ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, riskiert empfindliche Strafen: Neben einem Bußgeld in Höhe von 70 EUR muss der Halter mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen, was wiederum Kosten in Höhe von bis zu 550 EUR verursacht. Zusätzlich bleibt jeder Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen auf den dadurch entstandenen Kosten sitzen. Metz rät (wir natürlich auch) daher ausdrücklich davon ab, E-Tretroller ohne ABE und Versicherung zu fahren. Allen E-Scooter-Käufern, die keine gültige Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug mehr erhalten, bietet Metz Mecatech in Kooperation mit dem EScooterShop ab sofort das limitierte Sondermodell „electric blue“ an. Im Tausch gegen alte E-Tretroller Modelle erhält der Kunde eine „Abwrackprämie“ von 300 EUR inklusive MwSt.

Kauf eines neuen Metz Moovers

Teilnahmebedingungen:

  • Eingetauscht werden können nur Elektro-Tretroller inklusive des Lieferumfangs (insbesondere Netzteil), die noch voll funktionstüchtig sind und keine Schäden am Akku aufweisen (wichtig sonst würden wir Gefahrgut entgegen nehmen).
  • Die Aktion „Abwrackprämie für E-Scooter“ beginnt ab sofort und endet zum 15. August 2019.
  • Für die Teilnahme an dieser Aktion ist kein Kaufbeleg für das Altgerät erforderlich.
  • Die etwaige Zusendung des Altgeräts erfolgt auf Kosten des Kunden. Unfrei eingesandte Geräte können nicht angenommen werden.
  • Dieses Angebot kann nicht mit weiteren Gutscheinen oder Rabattaktionen kombiniert werden.
  • Metz holt die zurückgegebenen E Scooter ab und entsorgt sie fachgerecht.

Anmerkung: Es handelt sich hier um eine umgearbeitete Pressemitteilung von Metz mecatech. Wir tragen das sehr gerne mit. Und der EScooterShop wird auch dran teilnehmen. Wir werden nochmal bei Metz fragen, was mit fachgerecht entsorgen genau gemeint ist, um den Anmerkungen Rechnung zu tragen.