
Die „Abwrackprämie“ für E-Scooter kommt: 300 Euro Nachlass für einen neuen Metz Moover
Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) bedeutet für viele bereits verkaufte E-Scooter das aus. Nicht für den Metz Moover, der alle verkehrssicherheitsrechtlichen Anforderungen erfüllt und daher weiterhin legal gefahren werden darf.
Um das Thema Elektromobilität in Deutschland voran zu treiben, bietet Metz mecatech allen E-Scooter-Fahrern, deren Geräte nun nachträglich keine ABE erhalten, im Rahmen der Aktion „Abwrackprämie“ ein Sondermodell des Moovers zum Vorzugspreis an.

Bereits vor Inkrafttreten der eKFV wurden zahlreiche Elektro-Tretroller verschiedenster Hersteller in Deutschland auf den Markt gebracht. Sofern diese nicht nach der nun gültigen eKFV zugelassen sind, ist das Fahren ausschließlich auf Privatgelände erlaubt, im öffentlichen Straßenverkehr jedoch verboten. Wer also ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, riskiert empfindliche Strafen: Neben einem Bußgeld in Höhe von 70 EUR muss der Halter mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen, was wiederum Kosten in Höhe von bis zu 550 EUR verursacht. Zusätzlich bleibt jeder Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen auf den dadurch entstandenen Kosten sitzen. Metz rät (wir natürlich auch) daher ausdrücklich davon ab, E-Tretroller ohne ABE und Versicherung zu fahren. Allen E-Scooter-Käufern, die keine gültige Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug mehr erhalten, bietet Metz Mecatech in Kooperation mit dem EScooterShop ab sofort das limitierte Sondermodell „electric blue“ an. Im Tausch gegen alte E-Tretroller Modelle erhält der Kunde eine „Abwrackprämie“ von 300 EUR inklusive MwSt.
Kauf eines neuen Metz Moovers
Teilnahmebedingungen:
- Eingetauscht werden können nur Elektro-Tretroller inklusive des Lieferumfangs (insbesondere Netzteil), die noch voll funktionstüchtig sind und keine Schäden am Akku aufweisen (wichtig sonst würden wir Gefahrgut entgegen nehmen).
- Die Aktion „Abwrackprämie für E-Scooter“ beginnt ab sofort und endet zum 15. August 2019.
- Für die Teilnahme an dieser Aktion ist kein Kaufbeleg für das Altgerät erforderlich.
- Die etwaige Zusendung des Altgeräts erfolgt auf Kosten des Kunden. Unfrei eingesandte Geräte können nicht angenommen werden.
- Dieses Angebot kann nicht mit weiteren Gutscheinen oder Rabattaktionen kombiniert werden.
- Metz holt die zurückgegebenen E Scooter ab und entsorgt sie fachgerecht.
Anmerkung: Es handelt sich hier um eine umgearbeitete Pressemitteilung von Metz mecatech. Wir tragen das sehr gerne mit. Und der EScooterShop wird auch dran teilnehmen. Wir werden nochmal bei Metz fragen, was mit fachgerecht entsorgen genau gemeint ist, um den Anmerkungen Rechnung zu tragen.
Abwrackprämie bekomme ich also auch wenn ich selber meinen unbrauchbaren Roller entsorge. Und wenn ich jetzt vorgebe ich hatte gar keinen Roller. Eidesstattliche Versicherung die man dafür abgeben soll ist hierbei unwirksam. Das heißt, eine Eidesstattliche Versicherung hat nur vor einer richterlichen Behörde bestand. Hier kann ich schummeln wie ich will.
Ich glaube eher, Metz will so Kunden damit anlocken. Demnächst bekommen mehrere Scooter ihre Zulassung,dann will erst recht niemand mehr soviel Geld ausgeben wie beim Metz. Er ist von Anfang an überteuert! Dann die geringe Reichweite und der lahme Motor bergauf ….keine Dämpfer und und und
Metz hat sich die Sondergenehmigung vom Kunde zahlen lassen.
Ja, das kann sein. Die ABE zahlen immer die Kunden, wer sonst, so auch die Sondergenehmigung.
Also ich finde es toll, dass ihr so eine Aktion anbietet, mit etwas geistesreichtum kann man natürlich auch irgendeine defekte Gurke ankaufen und einschicken um an den günstigen Preis zu kommen – Aber gebrauchsfähige escooter wegen mangelnder unzulassungsfähigkeit (tolles Wort) dann wieder (fachgerecht) zu entsorgen entspricht m.E. nicht gerade einem guten Umweltbewusstseins. Denke, dass das eher dem Image der escooter schadet.
Ja, das kann ich verstehen. Das Angebot kam von Metz. Ich habe es umgeschrieben und wir nehmen es nach den Vorgaben von Metz in den Shop auf. Wenn ich selber eine Abwrackprämie mir ausdenken würde wäre die vielleicht auch etwas anders…
Moment mal… “Werden fachgerecht entsorgt” passt nicht so recht zusammen mit “Eingetauscht werden können nur Elektro-Tretroller inklusive des Lieferumfangs (insbesondere Netzteil), die noch voll funktionstüchtig sind und keine Schäden am Akku aufweisen.”. Das klingt eher nach “werden gebraucht in Nachbarländern vertickt”, oder?
Dass Metz jetzt unter Preisdruck gerät und was tun muss, ist klar. Und dass der Begriff “Abwrackprämie” für gute PR sorgt, merkt man daran, dass die Pressemeldung ja Anklang findet.
Metz holt dann die E Scooter auf Wunsch bei uns ab. Also ich möchte die nicht weiterverkaufen und damit noch einen Euro verdienen. Ich wäre froh wenn die dann wirklich in der Entsorgung landen.