
E Scooter Sharing – Bald automatische Drosselung in Fußgängerzonen?
Ihr habt es sicher schon davon gehört, das Thema war in den Medien ja schon mehr als präsent: Anscheinend ignorieren in vielen deutschen Großstädten viele E Scooter Fahrer die gesetzlichen Vorschriften und brausen mit Höchstgeschwindigkeit durch die Fußgängerzonen (dabei ist das Befahren dieser Zonen mit Kraftfahrzeugen wie E Scootern ohnehin komplett verboten). Laut Beobachtern scheint dies besonders häufig bei Nutzern von Sharing-E Scootern der Fall zu sein. Doch wie kann auf entsprechenden Plätzen für mehr Ordnung gesorgt werden? Viele befürchten, dass reine Appelle an die Vernunft und Einsicht von E Scooter Fahrern dieses Problem wohl nicht dauerhaft lösen werden. In Köln beispielsweise, wo es offenbar massive Probleme z.B. auf der Domplatte gibt, verwies die Stadtverwaltung auf die Polizei. Diese hätte dafür zu sorgen, dass das Fahrverbot in Fußgängerzonen durchgesetzt wird. Die Polizei wiederum argumentiert, dass ihr das Personal fehle, um entsprechende Verbote durchzusetzen. Also was tun?
Ein möglicher Lösungsansatz für dieses Problem wäre eine GPS-basierte Drosselungsfunktion. In diesem Fall würde eine spezielle Software via GPS erkennen, wenn ein E Scooter in eine Fußgängerzone fährt, woraufhin das Tempo automatisch auf Schritttempo reduziert würde.
Ein entsprechender Vorstoß kam, laut Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund, Ende August 2019 von Kommunen und Anbietern. Diese haben das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, schon bei der Betriebserlaubnis der E Scooter festzulegen, dass diese auf nicht zulässigen Verkehrsflächen automatisch im Tempo gedrosselt werden (Fußgängerzonen & Gehwege). Eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit den Leih-Anbietern wurde präsentiert. Diese Rahmenvereinbarung soll in erster Linie als Diskussionsgrundlage zwischen Kommunen und Anbietern dienen. Ziel sei eine partnerschaftliche Kooperation und die Festlegung klarer Regeln zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Konfliktsituationen im öffentlichen Raum sollen dadurch soweit wie möglich reduziert werden (es geht hier also nicht nur um das Thema Drosselung, sondern auch um das richtige Abstellen von E Bikes etc.).
Die technischen Voraussetzungen sind bereits da
Interessant ist, dass die technischen Möglichkeiten zur automatischen Drosselung offenbar bereits vorhanden sind, zumindest bei einigen Sharing-Diensten. So sollen die E Scooter von Tier und Circ mit Drosselfunktionen ausgestattet sein, die die Maximalgeschwindigkeit der E Scooter in Fußgängerzonen automatisch auf 5-6 Km/h begrenzen würden. Allerdings seien diese Funktionen derzeit noch nicht aktiviert. Beide Unternehmen erklärten allerdings, dass sie die Drosselungen freischalten würden, wenn die jeweiligen Städte entsprechende Forderungen stellen würden.
Andere Anbieter wie Lime dagegen wiegelten zunächst ab. Das Unternehmen erklärte, dass „jeder Anbieter, der die Geschwindigkeit begrenzt, eine Schummelsoftware verbaut habe“. Außerdem sei eine Verlangsamung vom Kraftfahrtbundesamt gar nicht genehmigt, weshalb sogar der Verlust der Zulassung drohe. In anderen Worten: Eine entsprechende Drosselung wäre derzeit rechtlich gar nicht zulässig.
Tatsächlich hatte das Verkehrsministerium, offenbar als Reaktion auf die eben genannte Problematik, Ende Juli erklärt, entsprechende GPS-basierte Drosselungssoftware bei Verleih-E Scootern erstmals genauer zu prüfen, und zwar in Bezug auf Funktion und Wirkungsweise. Diese Software wurde bislang bei den Anträgen auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht weiter berücksichtigt. Es ist also durchaus denkbar, dass entsprechende Software in Zukunft legalisiert bzw. sogar vorgeschrieben wird.
Fazit
Was die gesetzlichen Voraussetzungen für die Drosselung von E Scootern in Fußgängerzonen angeht, scheint bislang noch eine gewisse Unsicherheit zu bestehen. Die technischen Voraussetzungen sind aber ganz offenbar vorhanden. Wir sind gespannt, zu welchen Schlüssen das Verkehrsministerium kommt und wie sich diese Sache entwickelt.
Eine interessante Frage ist auch, ob eine derartige Drosselung nur für Sharing-E Scooter gelten soll, oder ob sie zukünftig auch für Privatfahrzeuge in Betracht gezogen wird.
GPS-basierte Drosslung: Gerne – wenn es zugleich auch bei Autos kommt: täglich sehe ich auf der Autobahn Autos mit, die mit 160 dort fahren, wo nur 100 erlaubt ist, oder Firmenkastenwagen, die auf der linken Spur in einer Baustelle mit 60ziger-Begrenzung mit 120 durchbrettern. Die meisten Autos haben ein Navi mit Karte und insofern die technischen Voraussetzungen an Bord, GPS-basiert gedrosselt zu werden.
Komisch, bei Fahrzeugen, die die Politiker selber nutzen, kommen sie nicht auf die Idee, denn das wäre ja “Freiheitsberaubung”…
Es gibt doch schon lange eine Drosselung. Wenn man etwa mit den Tier-Scootern in München unterwegs ist und dann in den Englischen Garten fahren will, werden diese automatisch langsamer.
Ja, ja, die bösen E-Scooter-Fahrer – kein Tag vergeht im Moment, an dem nicht irgendwelche Negativ-Presse in Umlauf gebracht wird. Dass es ein Problem im Bereich Miet-Scooter gibt, ist wohl unstrittig. ABER, dass man mittlerweile als Verkehrsregeln-einhaltender E-Scooter-Besitzer schon regelmäßig schief angeschaut wird, weil alle E-Scooter-Fahrer pauschal verurteilt werden, geht mir mittlerweile mächtig auf den S***!!! Und das alles nur, weil unsere Politiker versäumt haben, das Thema E-Mobilität in ein vernünftiges Konzept zu bringen. Alle Entscheidungen wirken konfus, unüberlegt und ohne jede Strategie.
Ein paar Beispiele gefällig?
1. E-Scooter müssen Radwege nutzen (was völlig in Ordnung ist!!!) und wenn diese nicht vorhanden sind, auf die Straße ausweichen. Nur leider dürfen E-Scooter max. 20 Km/h fahren und werden somit für jeden ambitionierten Fahrradfahrer und erst recht für E-Biker oder Pedelecs zum absoluten Verkehrshindernis. Ärger ist hier absehbar und vorprogrammiert! Warum nicht 30 Km/h und alles ist gut?!!!
2. Voraussetzungen für die ABE im Straßenverkehr: Klingel, Bremsen, Reflektoren, Beleuchtung … alles gut und richtig. ABER warum den kein Bremslicht und keine Blinker? Nahezu alle Vorgängermodelle der nun straßenzugelassenen Scooter hatten ein Bremslicht (Beispiel Egret). Die Straßenzulassung sieht dies nicht vor! Was passiert? Egret lässt es direkt mal weg! WARUM???
Thema “Signalisieren von Richtungswechseln”: Aufgrund der Reifengröße ist es nahezu unerlässlich, aus reinen Sicherheitsaspekten, beide Hände am Lenker zu haben, da es sonst schnell mal kippelig werden kann. Wie bitteschön soll man dann aber den Verkehrsteilnehmern eine Fahrtrichtungswechsel signalisieren? Mit den Beinen??? Rechts wird bekanntlich Gas gegeben – das ist beim E-Scooter nicht anders als beim Motorrad. Allerdings würde beim Motorrad niemand auf die Idee kommen, dass man die rechte Hand ausstrecken soll, um zu signalisieren, dass man rechts abbiegen will! Ist ja auch etwas unglücklich, weil – Überraschung – kein Gas = Geschwindigkeitsverlust und das in einer Abbiegesituation? Sorry, aber das geht gar nicht! Blinker würden hier helfen. Ich persönlich war nicht bereit, mich solchen Risiken im Straßenverkehr auszusetzen und habe mir deshalb zeitgleich mit dem E-Scooter eine Lumos-Helm gekauft. Dieser hat eine integrierte Beleuchtung und vor allem Blinker, die sich wahlweise über eine Fernbedienung, die sich sehr gut am Scooter-Lenker anbringen lässt oder sogar über Gestensteuerung mit der AppleWatch steuern lässt (das natürlich alles mit dem linken Arm 😉 ). Einen solchen Helm kann ich jedem sicherheitsbewussten E-Scooter-Fahrer nur wärmstens empfehlen. Der Helm kompensiert einen Teil der politischen Versäumnisse.
3. … und nun noch diese irrwitzige Fußgängerzonen-Diskussion?!!! Hallo liebe Politiker, merkt ihr noch was? In Fußgängerzonen besteht ein FAHRVERBOT FÜR FAHRZEUGE ALLER ART – deshalb auch Fußgängerzone!!! Wie kann man denn da ernsthaft darüber diskutieren, (Miet-) E-Scooter in Fußgängerzonen auf 5 Km/h zu DROSSELN??? In Fußgängerzonen ist Fahren verboten – PUNKT!!! Die Scooter müssen nicht gedrosselt werden, die dürfen dort gar nicht funktionieren! GPS gesteuertes deaktivieren der Scooter muss hier die einzige Lösung sein!
Ich finde die Drosselung für Leihscooter OK. Damit würde es ein Kritikpunkt weniger geben. Allerdings behebt es das Symptom der Verkehrsraudies nicht welche sich nicht an Regeln halten wollen. Auf der anderen Seite beschneidet es erneut die Freiheit aller Anderen die vernünftig fahren. Davon haben wir schon genug auf allen Ebenen.
Für mich wäre das bei einer Ausweitung auch auf den privaten Bereich letztendlich der Grund den Scooter zu frisieren. Mich nervt bei längeren Strecken die Begrenzung auf 20 Km/h ohne Ende. Ich kann dadurch im Straßenverkehr nicht mitfließen.
Schade das es anscheinend so viele Erwachsene mit beschränkter Weitsichtigkeit gibt dass sie auf dem Scooter wie bekommt fahren.