E Scooter Sharing – Bald automatische Drosselung in Fußgängerzonen?

E Scooter Sharing – Bald automatische Drosselung in Fußgängerzonen?

20. September 2019 4 Von EScooterBlog

Ihr habt es sicher schon davon gehört, das Thema war in den Medien ja schon mehr als präsent: Anscheinend ignorieren in vielen deutschen Großstädten viele E Scooter Fahrer die gesetzlichen Vorschriften und brausen mit Höchstgeschwindigkeit durch die Fußgängerzonen (dabei ist das Befahren dieser Zonen mit Kraftfahrzeugen wie E Scootern ohnehin komplett verboten). Laut Beobachtern scheint dies besonders häufig bei Nutzern von Sharing-E Scootern der Fall zu sein. Doch wie kann auf entsprechenden Plätzen für mehr Ordnung gesorgt werden? Viele befürchten, dass reine Appelle an die Vernunft und Einsicht von E Scooter Fahrern dieses Problem wohl nicht dauerhaft lösen werden. In Köln beispielsweise, wo es offenbar massive Probleme z.B. auf der Domplatte gibt, verwies die Stadtverwaltung auf die Polizei. Diese hätte dafür zu sorgen, dass das Fahrverbot in Fußgängerzonen durchgesetzt wird. Die Polizei wiederum argumentiert, dass ihr das Personal fehle, um entsprechende Verbote durchzusetzen. Also was tun?

Ein möglicher Lösungsansatz für dieses Problem wäre eine GPS-basierte Drosselungsfunktion. In diesem Fall würde eine spezielle Software via GPS erkennen, wenn ein E Scooter in eine Fußgängerzone fährt, woraufhin das Tempo automatisch auf Schritttempo reduziert würde. 

Ein entsprechender Vorstoß kam, laut Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund, Ende August 2019 von Kommunen und Anbietern. Diese haben das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, schon bei der Betriebserlaubnis der E Scooter festzulegen, dass diese auf nicht zulässigen Verkehrsflächen automatisch im Tempo gedrosselt werden (Fußgängerzonen & Gehwege). Eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit den Leih-Anbietern wurde präsentiert. Diese Rahmenvereinbarung soll in erster Linie als Diskussionsgrundlage zwischen Kommunen und Anbietern dienen. Ziel sei eine partnerschaftliche Kooperation und die Festlegung klarer Regeln zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Konfliktsituationen im öffentlichen Raum sollen dadurch soweit wie möglich reduziert werden (es geht hier also nicht nur um das Thema Drosselung, sondern auch um das richtige Abstellen von E Bikes etc.). 

Die technischen Voraussetzungen sind bereits da

Interessant ist, dass die technischen Möglichkeiten zur automatischen Drosselung offenbar bereits vorhanden sind, zumindest bei einigen Sharing-Diensten. So sollen die E Scooter von Tier und Circ mit Drosselfunktionen ausgestattet sein, die die Maximalgeschwindigkeit der E Scooter in Fußgängerzonen automatisch auf 5-6 Km/h begrenzen würden. Allerdings seien diese Funktionen derzeit noch nicht aktiviert. Beide Unternehmen erklärten allerdings, dass sie die Drosselungen freischalten würden, wenn die jeweiligen Städte entsprechende Forderungen stellen würden.

Andere Anbieter wie Lime dagegen wiegelten zunächst ab. Das Unternehmen erklärte, dass „jeder Anbieter, der die Geschwindigkeit begrenzt, eine Schummelsoftware verbaut habe“. Außerdem sei eine Verlangsamung vom Kraftfahrtbundesamt gar nicht genehmigt, weshalb sogar der Verlust der Zulassung drohe. In anderen Worten: Eine entsprechende Drosselung wäre derzeit rechtlich gar nicht zulässig.

Tatsächlich hatte das Verkehrsministerium, offenbar als Reaktion auf die eben genannte Problematik, Ende Juli erklärt, entsprechende GPS-basierte Drosselungssoftware bei Verleih-E Scootern erstmals genauer zu prüfen, und zwar in Bezug auf Funktion und Wirkungsweise. Diese Software wurde bislang bei den Anträgen auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht weiter berücksichtigt. Es ist also durchaus denkbar, dass entsprechende Software in Zukunft legalisiert bzw. sogar vorgeschrieben wird.

Fazit

Was die gesetzlichen Voraussetzungen für die Drosselung von E Scootern in Fußgängerzonen angeht, scheint bislang noch eine gewisse Unsicherheit zu bestehen. Die technischen Voraussetzungen sind aber ganz offenbar vorhanden. Wir sind gespannt, zu welchen Schlüssen das Verkehrsministerium kommt und wie sich diese Sache entwickelt. 

Eine interessante Frage ist auch, ob eine derartige Drosselung nur für Sharing-E Scooter gelten soll, oder ob sie zukünftig auch für Privatfahrzeuge in Betracht gezogen wird.