E Scooter Zulassung: Die strengen Vorgaben werden etwas gelockert!

E Scooter Zulassung: Die strengen Vorgaben werden etwas gelockert!

3. Dezember 2018 0 Von EScooterBlog

Die Diskussion rund um das Thema „E Scooter Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland“ geht in die nächste Runde. Kritiker und Befürworter haben Argumente ausgetauscht und lange Zeit sah es ganz danach aus, dass der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgrund seiner allzu strengen Vorgaben die erwartete E Scooter Mobilitätsrevolution komplett kaputt regulieren würde. Doch jetzt scheint doch noch etwas Bewegung in die Sache zu kommen.

In dem bislang veröffentlichten Vorabentwurf zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums werden u.a. folgende Anforderungen an die Gefährte gestellt:

Elektrokleinstfahrzeuge dürfen eine Maximalgeschwindigkeit von nur 20 Km/h und eine Dauerleistung von max. 500W haben. Sie müssen mit einer Lenkstange, zwei Bremsen und Blinkern ausgestattet sein. Ein entsprechendes Fahrzeug darf nur fahren, wer mindestens 15 Jahre alt und zumindest im Besitz eines Mofa-Führerscheins ist. Darüber hinaus benötigen E Scooter eine Haftpflichtversicherung (mit oder ohne Teilkasko) sowie eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Eine Versicherungsplakette muss vorhanden sein. Wird man ohne Betriebserlaubnis erwischt, so fällt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro an. E-Skateboards und Hoverboards sollen, laut des bisherigen Entwurfs, weiterhin verboten bleiben.

An den Vorgaben in der Verordnung kam schnell massive Kritik auf; es wurde oftmals von Überregulierung gesprochen. Ein Beispiel: Florian Walberg, der Hersteller der beliebten EGRET Elektroroller, hält die Verordnung des Verkehrsministeriums für praxisfern und zu restriktiv. Als Beispiel nannte er die Vorschrift mit den Blinkern. Das Problem hierbei wäre nämlich, dass derzeit existierende Motorradblinker für Elektroroller viel zu groß und kostspielig seien. Eine junge Firma wie seine wäre kaum in der Lage, entsprechende Eigenentwicklungen zu stemmen.

Auch die (Mofa-) Führerscheinpflicht wurde kritisiert, beispielsweise von Julian Blessin von der Firma „TIER Mobility“. Dieser hatte vor, mit seinem E Scooter Verleih schon in Kürze voll durchzustarten und deutsche Großstädte im großen Stil mit seinen TIER Elektrorollern auszustatten – dafür wurden bereits 27 Millionen Euro Wagniskapital angesammelt und unzählige fabrikneue TIER Elektroroller produziert. Laut Blessin gibt es jetzt aber das Problem, dass gerade in Großstädten viele junge Leute heutzutage gar keine Fahrprüfungen mehr machen würden – und ausgerechnet bei diesen Personen handelt es sich um eine der wichtigsten Zielgruppen.

Unseren Kommentar zum Entwurf der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung dazu lesen Sie „hier„!

Blinkervorschrift könnte wegfallen / E-Skateboards bald doch erlaubt?

Tatsächlich stieß die Kritik an der Verordnung bei der Politik keineswegs auf taube Ohren. Insbesondere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sieht in der Mikromobilität ein enormes Zukunftspotential und eine echte Alternative zum Auto (in Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr). Tatsächlich wies Scheuer seine Ministerialen an, die Verordnung nochmal zu überarbeiten. Und tatsächlich scheint sich etwas getan zu haben. Mittlerweile heißt es aus dem Verkehrsministerium beispielsweise, dass die Blinkervorschrift wegfallen soll und dass einfache Handzeichen wie beim Fahrradfahren zukünftig ausreichen sollen.

Minister Scheuer will sogar dafür sorgen, dass E-Skateboards erlaubt werden, wenn auch nur vorläufig. Das Problem an den E-Skateboards sei nämlich, dass Experten sie als gefährlicher einschätzen als z.B. Elektroroller. Deshalb soll zuerst eine Sondergenehmigung erarbeitet werden, die vorerst für zwei Jahre gelten soll – in diesem Zeitraum soll dann geprüft werden, ob die E-Skateboards tatsächlich so risikobehaftet sind. Im Rahmen eines Forschungsprojekts sollen generell E Scooter ohne Lenkstange genauer getestet werden.

Es kommt doch noch Bewegung in die E Scooter Sache

Es scheint also Bewegung in die Sache zu kommen. Tatsächlich räumte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage ein, dass die endgültige Fassung zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung noch nicht feststehe und dass es durchaus noch Änderungen in dem Entwurf geben könne.

Offenbar scheint der Politik klar geworden zu sein, dass sie mit dem derzeitigen, äußerst restriktiven Verordnungsentwurf neue Mobilitätskonzepte massiv ausbremsen würde. Wir sind sehr froh, dass es hier anscheinend zu einem Umdenken kommt. Wenn man die Städte langfristig vom Autoverkehr entlasten möchte ist es schließlich absolut kontraproduktiv, die Einführung von umweltfreundlichen, platzsparenden E Scootern durch eine überzogene Bürokratie nahezu unmöglich zu machen.

In einem Punkt wird es aber wohl keine Veränderungen geben: Laut dem Ministerium soll ein Mofa-Führerschein auch weiterhin Voraussetzung für das Fahren eines Elektrorollers sein. Aber auch hier regt sich Kritik. So forderte z.B. der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel (Grüne), dass auf die Führerscheinpflicht bei E Scootern komplett verzichtet werden solle.

Insgesamt sieht es in Sachen E Scooter Zulassung also gar nicht mehr so schlecht aus.

Kritiker des bisherigen Entwurfs zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, wie z.B. Florian Walberg von EGRET, scheinen auf den letzten Metern doch noch einige Teilerfolge erreicht zu haben. In der Politik scheint sich doch noch die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass allzu restriktive Regeln in Sachen Elektrokleinstmobilität absolut kontraproduktiv sind und eine Entlastung des Stadtverkehrs nur noch weiter erschweren. Der Verzicht auf die Blinkervorschrift ist unserer Ansicht nach definitiv ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Übrigens gehören auch wir vom EScooter.Blog zu denjenigen, die von sich behaupten können, ein wenig zu dieser positiven Entwicklung beigetragen zu haben: In dem aktuellen Dokument „Fragen zu Elektrokleinstfahrzeugen“ des Deutschen Bundestags vom April 2018 wird in einer Fußnote auf unseren Blog-Eintrag „Personal Light Electric Vehicle (PLEV) – Was hat es damit auf sich?“ vom 31. Dezember 2017 verwiesen. Des weiteren bezeichnet die Gruenderszene.de unseren Blog als die „E Scooter Lobby“. Wir bedanken uns dafür recht herzlich.

Es freut uns auf jeden Fall sehr, dass die Politik offenbar von unserem EScooter.Blog Notiz genommen hat und die Ausführungen darin in ihren Entscheidungsprozess mit einbezieht. „Danke Herr Scheuer, dass Sie unseren Blog lesen“ freut sich Jens-Ulrich Müller vom EScooter.Blog!

Ausblick auf das neue „E Scooter Gesetz“ 2019

Unserer Ansicht wäre es natürlich noch optimaler, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei E Scootern auf 25 Km/h erhöht und die max. Dauerleistung auf 600W angehoben werden würde. Die rechtliche Behandlung von E Scootern sollte, zwecks Vereinfachung, einfach der von Fahrrädern gleichgesetzt werden. Immerhin hatten wir auch gefordert, dass E Scooter ohne Lenkstange ebenfalls eine Zulassung bekommen sollten – zumindest in diesem Punkt scheint es mit der (wenn auch vorerst auf 2 Jahre begrenzten) Sondergenehmigung für E-Skateboards einen ersten Erfolg zu geben.

Wir sind bereits mehr als gespannt, wie die endgültige Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die hoffentlich Anfang 2019 endlich in Kraft treten wird, letztlich ausfallen wird. Aber inzwischen blicken wir, dank der aktuellen Entwicklung, wesentlich optimistischer in die Zukunft als noch vor wenigen Tagen. Mit etwas Glück wird die Mobilitätswende vielleicht doch nicht „kaputtreguliert“. Wir arbeiten weiter dran.