Neue Regeln für E Scooter und E Boards in Österreich

Neue Regeln für E Scooter und E Boards in Österreich

30. Dezember 2018 0 Von EScooterBlog

Während in Deutschland das neue E Scooter Gesetz, also die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung und somit die Zulassung für E Scooter mit Lenkstange, im Frühjahr 2019 kommen soll, und für selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge eine 2-jährige Ausnahmeregelung, dessen Bestandteile noch nicht genauer bekannt sind, gelten soll, sind E Scooter und selbstbalancierende E Fahrzeuge in Österreich schon längst legal im Straßenverkehr unterwegs. In Österreich will man nun nachjustieren.

Österreich plant demnach neue Regeln für E Scooter und E Boards. Im Mai 2019 soll somit die 30. Novelle zur Straßenverkehrsordnung kommen. Der Schwerpunkt liegt auf der Regulierung der neueren Verkehrsteilnehmer wie E-Scooter oder E Boards (z.B. Hoverboards). Einige Details sickern durch, sind jedoch bislang vage. Viele Fragen bleiben offen. Wir versuchen diese Punkte zu bündeln.

Und so soll die 30. Novelle (E Scooter Gesetz) inhaltlich aussehen:

E Scooter sollen in Zukunft nur noch Radwege befahren dürfen. Wenn Radwege nicht vorhanden sind, darf man zwar auf dem Bürgersteig fahren. Auf dem Bürgersteig sollen E Scooter Schritttempo fahren, statt auf der Straße, wenn kein Radweg vorhanden ist.

Was ist also wenn weder Bürgersteig noch Radweg vorhanden sind ?

E-Bikes dürfen weiterhin Straßen oder Radwege mit einer maximalen Motorunterstützung von 25 Km/h befahren.

E Scooter, E Boards und gewöhnliche Tretroller:

E Boards (vor allem wohl Hoverboards) und normale Tretroller ohne E Motor werden in Zukunft als „Spielzeug“ kategorisiert und dürfen ebenfalls nur auf Radwegen oder Bürgersteigen im Schritttempo gefahren werden.

Wie schnell ist Schritttempo ?

An den jeweiligen Ende von Radwegen soll kein „Ende“-Symbol stehen sondern eine Anordnung, sich im Reißverschlusssystem in den Fließverkehr einzuordnen. Na Ja, Ok.

6 Km/h sind zu langsam !

Stehroller (sogenannte Segways) sollen in Zukunft nur auf Radwegen und nicht auf der Straße gefahren werden.

Verkehrszeichen für „Rechts abbiegen“ bei Rot:

Die vom österreichischen Minister Hofer angekündigte Möglichkeit des „Rechts abbiegen“ bei Rot soll durch die Entwicklung eines neuen Verkehrszeichens für den Feldversuch in Angriff genommen werden.

Ziel der 30. Novelle ist es laut Ministersprecherin Elisabeth Hechenleitner, den Verkehrsraum zu vereinfachen und die Straße für den Verkehr von Autos, Busse, Motor- und Fahrräder weiter frei zuhalten.

Aktueller Sachstand ist das derzeit eine Kommission im Auftrag des Verkehrsministeriums an den detaillierten Formulierungen zur 30. Novelle arbeitet.

Mit einer Veröffentlichung der 30. Novelle (dem Schicksalhaften E Scooter Gesetz) ist angeblich Mai 2019 zu rechnen.