Vorsicht beim Kauf von E Scootern und E Skateboards – Viele angebotene Geräte in Zukunft nicht legal.

Vorsicht beim Kauf von E Scootern und E Skateboards – Viele angebotene Geräte in Zukunft nicht legal.

11. April 2019 0 Von EScooterBlog

In den Prospekten einiger hiesiger Elektronikfachmärkte finden sich zu den Anzeigen von E Scootern, E Skateboards und anderen Fahrzeugen teilweise Hinweise wie “Benutzung ZUR ZEIT nur auf öffentlich nicht zugänglichen Privatgelände & achten auf den sicheren Umgang sowie Schutz vor Sturz & Fall” (Hervorhebung in Großbuchstaben durch den EScooter.Blog).

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Elektronikmarkt Anzeige mit Hinweis “Benutzung zur Zeit nur auf öffentlich nicht zugänglichen…”

Dieses suggeriert dem potentiellen Käufer, dass es eine Zeit geben könnte wo dieses legal möglich wäre und zwar bezugnehmend auf das angebotene Produkt. Aller Voraussicht nach ist dem natürlich nicht so. So wie es in der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung in der derzeitigen Fassung steht (vom Bundeskabinett und von der EU Kommission notifiziert und am 17. Mai im Bundesrat zu beraten), ist es zum Einen extrem unwahrscheinlich das existierende E Scooter (Fahrzeuge mit Haltestange) ohne ABE und ohne Typengenehmigung nachträglich eine Straßenzulassung bekommen und zum Anderen ist es noch völlig unbekannt ob E Boards ohne Lenkstange (E-Skateboards, Mono Wheels,…) auf welche Weise auch immer eine Straßenzulassung bekommen werden. Das haben wir an dieser Stelle bereits ausführlich beschrieben. Daher ist das Bewerben dieser Fahrzeuge auf diese Art und Weise extrem irreführend.

E Scooter und E Skateboards werden teilweise zu Dumping Preisen verkauft

Der Grund dafür dürfte darin liegen bestehende Lagerbestände möglichst aggressiv und schnell zu leeren. Im konkreten Fall ist die Bewerbung zu einem Verkaufspreis von 159 Euro brutto beworben worden, entgegen dem ausgewiesenen UVP von 499 Euro. Was einer Ersparnis von 340 Euro gleichkäme. In Prozenten ausgedrückt: Über 68% Preisnachlass. Dieses unterstützt klar obige These.

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Elektronik Markt Anzeige Preisvorteil von 340 Euro

Dieses hat nun zu einer gemeinsame Pressemeldung am 11. April von Electric Empire, Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge und Bundesverband eMobilität e.V., und dem BEM, Bundesverband eMobilität, geführt und zeigt den ganzen Ernst der Lage.

Wir fügen nun als Reaktion die gemeinsame, aktuelle Pressemeldung beider Verbände an:

Verbraucher, die aktuell E-Tretroller kaufen, könnten am Ende mit leeren Händen dastehen. Mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen in der aktuellen Fassung können viele Modell nicht legal im Straßenverkehr bewegt werden.

Voraussichtlich Mitte des Jahres wird die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft treten. Diese soll E-Tretroller im deutschen Straßenverkehr legalisieren, welche dann mit einer klebbaren Versicherungsplakette zu versehen sind, so sieht es der derzeitige Entwurf vor. Bedingung dafür ist, dass die Geräte eine Allgemeine Betriebszulassung (ABE) oder Einzelzulassung und eine Versicherung haben. Diese Bedingungen werden allerdings der breiten Öffentlichkeit oft nur sehr vereinfacht dargestellt. Insofern gehen die meisten Verbraucher fälschlicherweise davon aus, dass alle E-Tretroller demnächst legal gefahren werden dürfen.

E-Tretroller, die die Anforderungen dieser ABE nicht erfüllen, können auch nach Inkrafttreten der eKFV nicht legal im öffentlichen Raum bewegt werden. Es ist auch fraglich, ob diese Geräte von den Herstellern entsprechend nachgerüstet werden.

Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge nimmt daher mit großer Besorgnis wahr, daß diverse Handelsunternehmen aktuell mit großen Werbeaktionen E-Tretroller stark rabattiert verkaufen. Fast alle Geräte erfüllen dabei nicht die oben erwähnten Anforderungen.

“Die intransparente Kommunikation der neuen Regeln für E-Tretroller wird für Verbraucher zum Verhängnis”, sagt Lars Zemke, Vorsitzender Vorstand Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. “Gerade Menschen mit geringem Einkommen freuen sich über ein Schnäppchen und mehr persönliche Mobilität und stehen am Ende mit leeren Händen da.”

“300-500 Euro sind für viele Menschen eine Menge Geld”, ergänzt Kurt Sigl, Präsident vom Bundesverband eMobilität, “und anstatt im Alltag mobiler zu werden, haben die Käufer am Ende nur Elektroschrott. Leider ist der regulatorische Rahmen für Elektro-Tretroller in einem sehr unterentwickelten Niveau wie die gesamte E-Strategie der Bundesregierung überhaupt. Umso wichtiger ist jetzt ein positiver Start auf Konsumentenseite, weshalb wir jede Form transparenter Informationen unterstützen.“

Käufer sollten beim Kauf darauf achten, daß das gewünschte Fahrzeug ein ABE-Kennzeichen hat, sofern dies keine anderweitige gesetzliche Zulassung erhalten hat. Alle sonstigen Geräte, die schneller als 20 Km/h fahren, werden keine nachträgliche ABE erhalten; ebensowenig Geräte, die keine ausreichende Lichttechnik verbaut haben. Ausnahmen sind Fahrzeuge, welche nach bestehender Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) zugelassen werden können.

Interessant: E Scooter Sharing Deutschland: In diesen 58 Städten werden Sharing-Anbieter demnächst E-Tretroller anbieten!

Über Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.

Der Bundesverband ist die Interessenvertretung für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen und Firmen, welche in diesem Bereich aktiv sind. Wir vertreten die gemeinsamen rechtlichen, wissenschaftlichen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Nutzer, Anbieter und Hersteller jedweder Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Wir werben weiterhin für eine innovative Mobilitäts- und Verkehrspolitik und versuchen, umweltbewusste und platzsparende Fahrzeuge als sinnvolle Alternative der Verkehrswende in der Gesellschaft bekannt zu machen.

Über Bundesverband eMobilität (BEM)

Der Bundesverband eMobilität (BEM), ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, setzt sich dafür ein, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung nachhaltiger und intermodaler Mobilitätslösungen, die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität als zukunftsweisendes Mobilitätskonzept und die Durchsetzung einer Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte. Der im Jahr 2009 gegründete BEM ist der größte nationale Verband dieser Branche. Seine Mitgliedsunternehmen verzeichnen ein Umsatzvolumen von über 100 Milliarden Euro jährlich und beschäftigen über eine Million Mitarbeiter weltweit.