
Antrag im Bundestag: FDP will E-Scooter und Hoverboards schnell zulassen
FDP will E-Scooter und Hoverboards schnell zulassen. Erste positive Reaktionen vom Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. “Electric Empire”.
„E-Scooter und Hoverboards jetzt bürgerfreundlich zulassen – Flexible Mobilität schnell und innovativ ermöglichen“ lautet der Titel eines von der FDP-Fraktion angekündigten Antrags, über den der Bundestag am Freitag, 22. März 2019, eine Stunde lang berät. Der Antrag soll im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen werden.
Wichtig: Liveübertragung bei Phoenix am Freitag, 22. März um 9.45 Uhr
Der Antrag der FDP „E-Scooter und Hoverboards jetzt bürgerfreundlich zulassen – Flexible Mobilität schnell und innovativ ermöglichen“ :
Gegen eine Pflicht zur Lenk- oder Haltestange
Die FDP fordert die Bundesregierung unter anderem auf, einen praxisnahen Anwendungsbereich für Elektrokleinstfahrzeuge entlang der Einführung von Geschwindigkeitsgruppen zu schaffen, der Spielraum für künftige Modelle und Typen lässt. Auf eine Verpflichtung zu einer Lenk- oder Haltestange solle verzichtet werden, da es bereits Modelle gebe, an denen eine solche Stange nicht angebracht werden kann.
Auch solle die Geschwindigkeit von Elektrokleinstfahrzeugen nicht pauschal auf maximal 20 Stundenkilometer begrenzt werden. Dadurch würden sie zu einem Verkehrshindernis, da selbst Fahrräder schneller fahren könnten und auch E-Fahrräder mit bis zu 25 Stundenkilometer führerscheinfrei genutzt werden dürften.
Drei Klassen von Elektrokleinstfahrzeugen
Zur Klassifizierung schlagen die Liberalen die Freizeitklasse, die Pendlerklasse und die Sportlerklasse vor. Die Fahrzeuge der Freizeitklasse sollten wie Inline-Skates behandelt werden, also als Nicht-Fahrzeuge gelten und an keine Versicherungspflicht gebunden sein. Die Höchstgeschwindigkeit sollte zwölf Stundenkilometer betragen.
Fahrzeuge der Pendlerklasse will die FDP wie Fahrräder betrachten. Sie wären also Fahrzeuge, benötigten aber keine zusätzliche Versicherung. Als Höchstgeschwindigkeit werden 25 Stundenkilometer empfohlen.
Zur Sportlerklasse zählen die Abgeordneten Kleinstfahrzeuge, die eine hohe Motorleistung aufweisen. Sie sollten als Kraftfahrzeuge deklariert werden und versicherungspflichtig sein. Die Höchstgeschwindigkeit solle 45 Stundenkilometer betragen, und sie sollten nur auf der Straße gefahren werden dürfen, so die Fraktion. (vom 20.03.2019)
Die Antwort vom neuen Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. “Electric Empire”
‘Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V’ begrüßt den zur Abstimmung im Deutschen Bundestag vorgelegten Antrag der FDP-Fraktion zum Thema”E-Scooter und Hoverboards jetzt bürgerfreundlich zulassen – Flexible Mobilität schnell und innovativ ermöglichen” ausdrücklich. Der Antrag orientiert sich an der in unseren Europäischen Nachbarländer längst realisierten Einbindung moderner Elektrokleinstfahrzeuge in den Straßenverkehr, indem diese von bürokratischen Hürden befreit und somit endlich auch in Deutschland Verbreitung finden können. Das Konzept des Entwurfs, welches mit zunehmender Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs auch strengere Regulierungen vorsieht: im vorgeschriebenen Mindestalter des Fahrers, der zu befahrenden Verkehrsfläche [Fußweg, Radweg, Straße] und teilweise auch in einer Führerschein- und Versicherungspflicht, ist ein jahrzehntelang erprobtes System, welches bei anderen Verkehrsmitteln auch in Deutschland zum Einsatz kommt.
