E Scooter Bußgelder Übersicht und Vergleich

E Scooter Bußgelder Übersicht und Vergleich

27. April 2019 0 Von EScooterBlog

Über die uns vorliegende Vorabversion der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die höchstwahrscheinlich am 17. Mai  2019 durch den Bundesrat gehen wird, haben wir euch bereits informiert. In dieser Verordnung wird genau definiert, welche Voraussetzungen E Scooter haben müssen, damit sie legal im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden können – beispielsweise darf die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 Km/h betragen, die Nenndauerleistung muss bei maximal 500W liegen, das Gewicht nicht mehr als 55 kg betragen etc. Selbstverständlich muss für entsprechende Fahrzeuge eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt worden sein. Eine Versicherungsplakette ist ebenfalls vorgeschrieben und das Mindestalter zum Führen eines E Scooters mit 20 Km/h Höchstgeschwindigkeit wird wohl bei 14 Jahren liegen. Außerdem müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein etc.

Wichtig ist auch, dass E Scooter mit 20 Km/h Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nur auf Radwegen, Fahrradstraßen und Radfahrstreifen gefahren werden (außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf dem Seitenstreifen). Nur wenn diese nicht vorhanden sein sollten, darf man auch auf Fahrbahnen fahren (oder auch in verkehrsberuhigten Bereichen innerhalb geschlossener Ortschaften).

Abbiegevorgänge müssen per Hand angezeigt werden, sofern am Fahrzeug keine Fahrtrichtungsanzeiger bzw. Blinker vorhanden sind.

So weit, so gut. Doch wie sieht es mit Bußgeldern aus, wenn man gegen die geforderten Auflagen verstößt? Tatsächlich finden sich in der Vorabversion der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) unter Artikel 4 „Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung“ diverse interessante Informationen. Hier zeigen wir euch, was für Strafen bei entsprechenden Vergehen zukünftig fällig werden dürften:

E Scooter Bußgelder

Strafen bei verhaltensrechtlichen Vergehen

  • Fahren auf einer Verkehrsfläche, auf der E Scooter nicht zugelassen sind: 15 Euro.
  • Fahren auf einer Verkehrsfläche, auf der E Scooter nicht zugelassen sind in Kombination mit Behinderung: 20 Euro.
  • Fahren auf einer Verkehrsfläche, auf der E Scooter nicht zugelassen sind in Kombination mit Gefährdung: 25 Euro.
  • Fahren auf einer Verkehrsfläche, auf der E Scooter nicht zugelassen sind in Kombination mit Sachbeschädigung: 30 Euro.
  • Auf einem E Scooter nebeneinander fahren: 15 Euro.
  • Auf einem E Scooter nebeneinander fahren mit Behinderung: 20 Euro.
  • Auf einem E Scooter nebeneinander fahren mit Gefährdung: 25 Euro.
  • Auf einem E Scooter nebeneinander fahren mit Sachbeschädigung: 30 Euro.

Strafen bei Verstößen gegen Betriebsbeschränkungen:

  • Fahren auf öffentlichen Straßen mit einem E Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis: 70 Euro.
  • Fahren auf öffentlichen Straßen mit einem E Scooter ohne gültige Versicherungsplakette: 40 Euro.
  • Wird ein E Scooter genutzt, dessen Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet ist: 10 Euro.
  • Wenn man mit einem E Scooter trotz erloschener Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen fährt und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt: 30 Euro.
  • Fahren im öffentlichen Straßenverkehr auf einem E Scooter, der gegen die Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen verstößt: 20 Euro.
  • Fahren im öffentlichen Straßenverkehr auf einem E Scooter, der gegen die Anforderungen an die Schalleinrichtungen verstößt: 15 Euro (analog zu Mofas und Fahrrädern müssen E Scooter mit mindestens einer helltönenden Glocke für notwendige Gefahrensignale ausgestattet werden).
  • Fahren im öffentlichen Straßenverkehr auf einem E Scooter, der gegen die Anforderungen an sonstige Sicherheitsanforderungen verstößt: 25 Euro.

Wichtig: Ein Fahrverbot wird bei keinem der genannten Punkte verhängt.

Bitte beachten: Das Bußgeld für Fahren ohne Versicherungsplakette (siehe oben) bedeutet lediglich, dass diese nicht angebracht ist. Wer ohne Versicherung fährt verstößt damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das ist eine Straftat. Siehe auch: Gekaufte E Scooter nachträglich konform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bringen ?

Hinweis: Beachtet bitte, dass die oben angeführten Angaben zu den E Scooter Bußgeldern nur aus der uns vorliegenden Vorabversion der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung stammen. Wenn die endgültige Fassung in Kraft tritt, kann es also u.U. noch zu Änderungen kommen.