E Scooter Gesetz 2019 und E Board Verordnung 2019: Fakten zur Elektroroller Zulassung

E Scooter Gesetz 2019 und E Board Verordnung 2019: Fakten zur Elektroroller Zulassung

11. Januar 2019 3 Von EScooterBlog

Das Jahr 2019 hat soeben begonnen und alle, die mit dem Thema E Mobilität zu tun haben, wissen: 2019 wird das E Scooter Jahr schlechthin. Genauer gesagt das Elektrokleinstfahrzeuge Jahr. Die erhoffte Verkehrswende, für die einen der Anfang einer Verkehrsrevolution, für die anderen noch eine große Unbekannte, ist in greifbarer Nähe.

Das Jahr der E Scooter setzt sich in Wahrheit aus zwei Gruppen zusammen: Zum Einen die Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange, die E Scooter oder auch E Roller genannt werden und zum Anderen selbstbalancierende E Fahrzeuge ohne Lenkstange wie Hoverboards, Mono Wheels und E Skateboards. Das tolle daran ist, dass beide Gruppen, die mit Lenkstange und die ohne Lenkstange, sich mächtig freuen können. Denn Sie haben sehr, sehr viel erreicht (letztlich uns eingeschlossen). Stand bis zum Ende des Jahres 2018 noch im Raum, dass eine allzu restriktive Verordnung, die nur für die erste Gruppe gelten sollte, alles kaputt reguliert, ist nun was außerordentlich erfreuliches passiert: Eine relativ kleine Lobby (letztlich uns eingeschlossen), ohne viel Einfluss und Mitteln, hat es geschafft ein Umdenken bei den Verantwortlichen in Berlin hinzubekommen. Die Argumente und der gesunde Menschenverstand waren auf Ihrer Seite. Auf der anderen Seite stand ein Bundesverkehrsministerium und vor allem ein Bundesverkehrsminister der (zumindest in diesem Punkt) zuhören konnte und verstanden hat worum es geht. Wir gehen davon aus, das wird sich auf den letzten Metern hoffentlich nicht mehr ändern. Betrachten wir nun den letzten Wissensstand beider Fahrzeuggruppen in die Legalisierung:

1. Erste Gruppe – mit Lenkstange (E Scooter, E Roller, E Kickboards): 

Prognose: Mit dem neuen E Scooter Gesetz 2019 (genauer gesagt der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung) werden wahrscheinlich als erstes die E Scooter Sharing Anbieter Ihre E Roller in die Großstädte bringen und überall für gewisses Aufsehen sorgen. Die E Scooter Hersteller werden zunächst für die Zulassung, hoffentlich nur noch kleine, Anpassungen vornehmen, um dann Ihre Elektrokleinstfahrzeuge an die Kunden bringen zu können. Eventuell müssen auch die Sharing Anbieter Ihre Fahrzeuge noch überarbeiten.

Der letzte Stand ist hier: Im ersten Quartal soll das E Scooter Gesetz in Kraft treten. Eine neue Fahrzeugklasse wird geschaffen. Das würde bedeuten: In wenigen Wochen wissen wir definitiv mehr. 

Inhalt: Wie sich nach den allerletzten Infos das E Scooter Gesetz 2019 inhaltlich genau abzeichnet, haben wir weiter unten zusammen gefasst (siehe 3.).

Ausblick: Nicht nur für Begeisterung ist damit von allen Seiten sicher, sondern es werden natürlich auch neue Konflikte entstehen: Die Radwege sind zu schlecht ausgebaut für die kleinen Räder der E Fahrzeuge, Fahrräder und die neuen Elektrokleinstfahrzeuge müssen zudem miteinander dort auch noch friedlich auskommen. Andere Verkehrsteilnehmer, wie Autos und Fußgänger müssen sich nicht nur an das Surren der Elektromotoren gewöhnen, sondern auch erkennen das diese Raum und Nachsicht benötigen. Mit Sicherheit wird es zu schweren Unfällen kommen und eine rege öffentliche Diskussion ist hier zu erwarten. 

Damit die neue Fahrzeugklasse erfolgreich ist, müssen nun Verkehrsplaner, Kommunen, die Länder, der ÖPNV und viele andere mehr weiter mitarbeiten und versuchen die neue Fahrzeugklasse zu integrieren. Nicht zuletzt die Fahrerinnen und Fahrer der neuen Fahrzeugklasse selbst haben eine enorme Verantwortung.

E Scooter Bremstest
E Scooter Bremstest

2. Zweite Gruppe – ohne Lenkstange (E Skateboards, Mono Wheels, Hoverbaords):

Das obige E Scooter Gesetz umfasst erst einmal E Fahrzeuge mit einer Halte- bzw. Lenkstange, E Boards, diejenigen ohne Halte- oder Lenkstange, die selbstbalancierend sich fortbewegen, beinhaltet es nicht. Diese sollen laut dem Bundesverkehrsministerium nun ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Genaue Details sind hier noch nicht bekannt. Jedoch ist der Zeitrahmen schon vage durchgesickert:

Der letzte Stand ist hier folgender: Innerhalb des 1. Halbjahrs 2019 sollen E Boards eine Ausnahmegenehmigung, erst einmal zeitlich begrenzt, bekommen.

Also auch hier erstmal ein Aufatmen bei E Skateboard, Mono Wheels und Hoverboard Enthusiasten. Und das Verfahren dürfte ebenfalls klar sein: Da es sich um eine Ausnahmegenehmigung handelt, wird hier die Zustimmung beim Bundesrat nicht benötigt. Weitere Fakten und Inhalte sind leider (noch) nicht bekannt. Man könnte spekulieren das sich die Bestandteile der Ausnahmegenehmigung an die  30. Novelle zur Straßenverkehrsordnung in Österreich anlehnen könnte. Die zeitliche Begrenzung scheint „bis auf weiteres“ zu sein, maximal angeblich 2 Jahre.

3. Das E Scooter Gesetz 2019 (und was davon bereits bekannt und sicher ist) im Detail:

Es kommt also einiges auf den Straßenverkehr mit der Zulassung der neuen Fahrzeugklasse(n) zu. Schauen wir noch einmal genauer dorthin, wo wir wissen was konkret auf uns zukommt: Was sind die zu erwartenden Eckpunkte der neuen Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (auch E Scooter Gesetz genannt) für E Scooter ? Was ist bis jetzt bekannt, was ist (immer noch) vage ?

Sicher ist: Mit der neuen Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (dem E Scooter Gesetz) wird eine komplett neue Fahrzeugklasse geschaffen. Dieses umfasst im wesentlichen E Fahrzeuge mit einer Lenkstange mit bis zu 500 Watt und maximal 20 Km/h.  

Abgeleitet aus den bisherigen Entwürfen und den letzten Infos wissen wir:

Der E Scooter benötigt…

  1. eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit Typenschild (Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild),
  2. eine Haftpflichtversicherung, nur ohne Teilkasko,
  3. eine ordnungsgemäße Versicherungsplakette am E Scooter. Hier könnte ein Versicherungsaufkleber ausreichen. Das zuerst im Entwurf aufgebrachte Versicherungskennzeichen in halber Mofakennzeichengröße scheint vom Tisch zu sein. Der genaue Ablauf ist noch unbekannt.
  4. Für das Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs (EKF) bedarf es einer Fahrerlaubnis. Hier genügt mindestens der sogenannte Mofa Führerschein. Ein anderer Führerschein, einer anderen Fahrzeugklasse, reicht ebenfalls. Es gilt also ein Mindestalter von 15 Jahren.  
Bester E Scooter 5
Nacheinander kommt jeder E Scooter dran

A) Die Voraussetzungen für einen E Scooter mit Zulassung nach Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung:

  1. ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug,
  2. eine Lenk- oder Haltestange,
  3. Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 Km/h und nicht mehr als 20 Km/h,
  4. eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt (oder von nicht mehr als 1200 Watt, wenn ein Hauptteil der Leistung zur Balancierung verwendet wird),
  5. eine Gesamtbreite bis 70 cm, eine Gesamthöhe bis 140 cm und eine Gesamtlänge bis 200 cm,
  6. eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von nicht mehr als 50 kg,
  7. eine Anzeige für den Energievorrat (Akku Anzeige),
  8. eine Beleuchtung mit Vorder- Rück- und Bremslicht,
  9. wahrscheinlich zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen,
  10. wahrscheinlich nicht mehr Blinker zur Richtungsanzeige.

B) Der Verkehrsraum für E Scooter nach der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung

  1. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren werden. Nur wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.
  2. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege und Seitenstreifen befahren werden. Nur wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
  3. Des weiteren kommt das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ oder kurz „EKF-frei“ ins Spiel: Für das Fahren auf anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden abweichend Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. 
  4. Ist ein Verbot für Fahrzeuge aller Art angeordnet, so dürfen E Scooter / Elektrokleinstfahrzeuge dort immerhin geschoben werden. (Anmerkung: Unklar dürfte noch sein, ob E Scooter im deaktivierten Modus auf Bürgersteigen – wo Tretroller ohne Motor fahren dürfen – per Fuß angetrieben werden dürfen wie andere Tretroller auch.)
  5. Ist ein Verbot für Kraftwagen, ein Verbot für Krafträder, ein Verbot für Kraftfahrzeuge oder ein Verbot der Einfahrt angeordnet, so dürfen E Scooter / Elektrokleinstfahrzeuge dort nur fahren oder einfahren, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist.
  6. Ist ein Gehweg oder der Beginn einer Fußgängerzone angeordnet, so können E Scooter / Elektrokleinstfahrzeuge durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei oder kurz „EKF-frei“ zugelassen sein, wenn dort auch Radverkehr erlaubt ist.
  7. Ist ein Verbot für den Radverkehr angeordnet, so gilt dies auch für Elektrokleinstfahrzeuge.
Elektrokleinstfahrzeuge Frei
Elektrokleinstfahrzeuge Frei – EKF Frei

C) Regeln für den Verkehrsraum E Scooter – Fahrrad

Nacheinander fahren:

Wer ein Elektrokleinstfahrzeug (EKF) führt, muss auf Fahrbahnen einzeln hintereinander fahren, darf sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren.

Rechts fahren:

Mit Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) darf von dem Gebot, auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen möglichst weit rechts zu fahren, nicht abgewichen werden.

Richtungsanzeige:

Zur Anzeige der Fahrtrichtungswechsel bedarf es eines Handzeichens oder eines deutlichen Hinweises (Anmerkung: Vielleicht ein ausgetrecktes Bein ?).

Rücksicht nehmen:

Wer ein Elektrokleinstfahrzeug (EKF) auf Radverkehrsflächen führt, soll auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, soll weiterhin schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Falls erforderlich, soll die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.

Parken von E Scootern:

Die für das Parken von Fahrzeugen zur Anwendung kommenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten nicht für Elektrokleinstfahrzeuge (EKF). Sie werden nicht geparkt, sondern wie Fahrräder abgestellt.

E Scooter Gesetz
E Scooter Gesetz

4. Fazit

Das E Scooter Gesetz und die E Board Ausnahmegenehmigung dürften den Verkehr in Deutschland 2019 (endlich) nachhaltig und unumkehrbar ändern. Zum Verkehrsraum Fahrrad kommen nun Elektrokleinstfahrzeuge hinzu.

Anmerkung: Alle bekannten Fakten haben wir versucht nach besten Wissen und Gewissen zusammen zu tragen. Wir werden obige Informationen auch aktualisieren, wenn uns neue Erkenntnisse bekannt sind. Wir freuen uns auch über Ihre Mithilfe.