E Scooter in Österreich: Neue Regelungen ab Anfang Juni

E Scooter in Österreich: Neue Regelungen ab Anfang Juni

1. April 2019 1 Von EScooterBlog

Bislang wurde der Umgang mit E Scootern in unserem Nachbarland Österreich extrem tolerant und ungeregelt gehandhabt. Man konnte mit den Gefährten praktisch überall ohne Einschränkungen fahren, selbst auf Gehwegen. Im Grunde wurden E Scooter wie Spielzeuge behandelt. Doch damit soll ab Anfang Juni 2019 Schluss sein.

Der österreichische Verkehrsminister Hofer brachte jetzt eine Novelle durch den Ministerrat, in der erstmals klare Regeln für die Nutzung von E Scootern aufgestellt werden und endlich Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Laut dem „E Scooter Paket“ werden entsprechende Fahrzeuge ab dem 01. Juni in Österreich gesetzlich als Fahrräder eingestuft. Was bedeutet das in der Praxis? Wir haben die wichtigsten Neuerungen für euch zusammengestellt.

  1. Die Zeiten, in denen man in Österreich mit E Scootern auf Gehwegen & Gehsteigen fahren durfte, sind definitiv vorbei. E Scooter dürfen ab dem 01. Juni nur noch dort benutzt werden, wo auch das Fahren mit Fahrrädern erlaubt ist – also auf Fahrradwegen oder auf Straßen, auf denen man Radfahren darf.
  2. Höchstgeschwindigkeit: Die Maximalgeschwindigkeit wird begrenzt auf max. 25 Km/h. Die max. Leistung darf höchstens 600W betragen. Für E Scooter mit höherer Leistung gilt auf Straßen ein generelles Fahrverbot.
  3. Alkohol: Genau wie bei Fahrrädern wird die Promillegrenze bei 0,8 Promille liegen (bei Autofahrern gilt in Österreich übrigen 0,5 Promille).
  4. Ausstattung: Die Ausstattung von E Scootern muss zukünftig im Wesentlichen der von Fahrrädern entsprechen. Das bedeutet, jeder E Scooter muss ausgestattet sein mit a) einem weißen Vorder- und einem roten Rücklicht, b) Bremse und c) Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien (nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb).
  5. Altersbegrenzung: Kinder unter 12 Jahren werden ab dem 01. Juni nur noch unter Aufsicht einer Person, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hat, im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. Ausnahmen: Wenn ein Kind einen Fahrradführerschein besitzt, gilt diese Regelung nicht. Auch in Wohnstraßen dürfen Kinder unter 12 Jahren zukünftig generell unbeaufsichtigt E Scooter fahren.
  6. Sonstiges: Generell werden für E Scooter dieselben Vorgaben wie für Fahrräder gelten – das gilt z.B. auch für das Abstellen der Fahrzeuge in der Öffentlichkeit etc.

Es ist natürlich zu begrüßen, dass die Vorgaben für E Scooter in Österreich mit der neuen Gesetzesnovelle endlich auf eine sichere gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Idee, E Scooter rechtlich einfach Fahrrädern geleichzustellen, wurde ja auch von der hiesigen E Scooter Lobby mehrfach als Modell für Deutschland ins Spiel gebracht. Leider ist zu befürchten, dass die kommende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Deutschland insgesamt wesentlich restriktiver ausfallen dürfte. Bemerkenswert ist z.B., dass die Maximalgeschwindigkeit von E Scootern in Deutschland voraussichtlich auf 20 Km/h begrenzt sein wird, während E Scooter in Österreich zukünftig bis zu 25 Km/h schnell fahren dürfen. Auch in Sachen Motorpower scheinen die Österreicher deutlich toleranter zu sein – während die Begrenzung in Österreich zukünftig bei kraftvollen 600 Watt liegen wird, wird die max. Leistung in Deutschland voraussichtlich auf 500 Watt begrenzt werden.  

Dies ist schon erstaunlich – vor allem wenn man bedenkt, dass man in Österreich -im Gegensatz zu Deutschland- schon auf mehrjährige Erfahrungen mit E Scootern im öffentlichen Raum zurückgreifen kann.