E-Scooter in Österreich – Rechtliche Vorgaben & Unklarheiten

E-Scooter in Österreich – Rechtliche Vorgaben & Unklarheiten

8. Juni 2018 0 Von EScooterBlog

In Deutschland sind E-Scooter, in diesem Fall per Motor unterstützte (Steh-) Tretroller, derzeit im öffentlichen Straßenverkehr noch nicht erlaubt und dürfen legal nur auf Privatgrundstücken genutzt werden – es gibt allerdings Grund zu der Annahme, dass die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Bereich auch hierzulande schon in absehbarer Zukunft legalisiert wird. Anders dagegen in Österreich. Dort sind E-Scooter bzw. Steh-E-Scooter im öffentlichen Bereich offenbar seit Längerem erlaubt und erfreuen sich einer immer größer werdenden Beliebtheit.

Momentan sieht die Rechtslage in Sachen E-Scooter in Österreich unseren Informationen nach folgendermaßen aus:

E Scooter bis 25 Km/h

Alle E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h (oder weniger) und maximal 600W werden als E Bikes eingestuft. Diese E-Scooter dürfen somit auf öffentlichen Straßen und Radwegen gefahren werden (nicht jedoch auf Bürgersteigen). Ein Kennzeichen oder Führerschein sind nicht nötig. Es besteht auch keine Helmpflicht (wobei wir auf jeden Fall zum Tragen eines geeigneten Helms raten).

Allerdings muss der E-Scooter mit diversen Reflektoren ausgestattet sein, um rechtlich als E Bike zu gelten:

1 weißer Reflektor vorne / 2 Reflektoren seitlich (orange oder weiß) / 1 roter Reflektor hinten (kann auch in das Rücklicht oder den Scheinwerfer integriert sein).

E-Scooter über 25 Km/h

E Scooter die schneller als 25 Km/h fahren und/oder mehr als 600W haben, gelten in Österreich als Motorfahrräder. In diesem Fall wären also eine Lizenz und ein Nummernschild nötig.

Rechtliche Unklarheiten

Das Problem ist momentan, dass die wendigen Steh-E-Tretroller auf Österreichs Straßen häufig bis zu 30 Km/h schnell fahren können und es derzeit kein wirkliches straßenverkehrsrechtliches Regelwerk gibt. In diesem Zusammenhang kursieren z.T. widersprüchliche Informationen, weshalb es immer wieder zu Unklarheiten kommt.

Nun hat sich erstmals Martin Hoffer, der Chefjurist des „Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring-Clubs“ (kurz ÖAMTC), zu dieser Problematik geäußert. Er weist explizit darauf hin, dass auch Roller mit erreichbaren Geschwindigkeiten über 25 Km/h als Moped gelten – in diesem Fall wären dann also eine Zulassung samt Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung sowie ein Stopplicht und Rückspiegel vorgeschrieben.

Laut ÖAMTC können zumindest folgende gesetzliche Bestimmungen zum Thema E-Scooter in Österreich momentan als sicher gelten:

– Man ist grundsätzlich illegal unterwegs, wenn man mit einem E-Scooter schneller als 25 Km/h fährt.

– Auf der Straße darf man mit einem E-Scooter nur fahren, wenn das Gefährt genau wie ein Fahrrad mit Licht, Rückspiegel, Bremsen und Sitz ausgestattet ist.

– Sollte man mit einem E-Scooter nicht schneller als 25 Km/h fahren, kann man auch den Radweg nutzen – nicht aber den Gehsteig.

(Quelle: „Heute“ Online-Magazin, 07.05.2018)

Wie man sieht, gibt es zum Thema E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr in Österreich noch diverse Unklarheiten. Dies betrifft z.B. die Frage, ob man mit E-Tretrollern, die keinen Sitz haben, auch auf öffentlichen Straßen fahren darf – oder nur auf Radwegen. Wir vermuten, dass die z.T. stark widersprüchlichen Aussagen, die sich zu dieser Thematik finden lassen, vor allem darauf zurückzuführen, dass es immer noch keine verbindliche Definition des Begriffs „E-Scooter“ gibt. Sobald wir weitere Infos zu diesem Thema haben, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.

Alle Angaben ohne Gewähr.