
E Scooter Straßenzulassung – Aktuelle News
E Scooter – Aktuelle News zum Thema Zulassung
Die Zulassung für Elektroroller scheint in greifbarer Nähe –allerdings wohl vorerst nur für Elektroroller, und nicht für Hoverboards, E-Skateboards etc.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, in denen E Scooter aller Art schon längst zum alltäglichen Straßenbild gehören, sind diese in Deutschland im Bereich der StVZO bzw. im öffentlichen Straßenverkehr immer noch verboten. Dies liegt vor allem daran, dass E Scooter hierzulande noch keiner klar definierten Fahrzeugkategorie zugeordnet werden (wie z.B. Fahrräder, E Bikes, Mopeds etc.). Aus diesem Grunde gibt es derzeit Initiativen von Interessengemeinschaften, die versuchen, eine neue Fahrzeugklasse für E Scooter zu definieren – nämlich für sog. PLEVs („Personal Light Electric Vehicles“).
Ende Juni 2018 gab es, auf Initiative von Fraktion 90/Die Grünen, im Deutschen Bundestag in Berlin ein Fachgespräch zum Thema „Elektrokleinstfahrzeuge“, bei dem insbesondere der zukünftige rechtliche Status dieser Fahrzeuge diskutiert werden sollte. Teilnehmer berichteten, dass die meisten Abgeordneten einer Zulassung durchaus positiv gegenüberstehen würden, allerdings gäbe es immer noch jede Menge offener Fragen – z.B. ob E Scooter generell gewöhnlichen Fahrrädern und E Bikes gleichgestellt werden sollen, ob die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 25 Km/h oder doch eher 20 Km/h liegen soll, ob ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben wird etc. Allgemeiner Konsens war jedenfalls, dass man davon ausgehen könne, dass E Scooter vielleicht noch in diesem Jahr, aber spätestens 2019 legalisiert werden sollten.
Inzwischen gibt es allerdings weitere News in dieser Sache, die auf erhebliche Einschränkungen bei der zukünftigen Zulassung von E Scootern hindeuten, insbesondere was E-Skateboards und Hoverboards angeht:
Ende August 2018 luden die Bundesministerien in Berlin zum Tag der offenen Tür. Dabei konnten interessierte Bürger unter dem Motto #HalloPolitik an Fachleute aus den jeweiligen Referaten herantreten, um Anliegen vorzutragen oder offene Fragen zu klären. Der Betreiber des Blogs „monissen“ nutzte diese Gelegenheit, um Stephan Reichert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Abteilung Straßenverkehr, ein paar Fragen zu stellen – und zwar ganz konkret zum aktuellen Sachstand der Gesetzesvorlage zur Schaffung einer Fahrzeugklasse für Elektrokleinstfahrzeuge.
Reichert erklärte, dass er die Vorlage erst in der letzten Woche zur weiteren Bearbeitung gesehen habe. Offenbar befindet sich die Gesetzesvorlage tatsächlich in der finalen Phase der Gesetzgebung. Hier die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Die Bundesanstalt für Straßenverkehr (BAST) hat empfohlen, nur selbstgelenkte Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 20 Km/h und einer Wattzahl von 500-1200 Watt als eigene Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zuzulassen – gemeint sind z.B. Fahrzeuge wie Elektroroller, die mit einem Lenker gelenkt werden.
Dass bedeutet allerdings, dass E Scooter ohne Lenkstange oder mit einer Steuerung via Gewichtsverlagerung nicht in diese Fahrzeugklasse aufgenommen werden – betroffen sind z.B. Hoverboards, OneWheeler oder E-Skateboards bzw. E-Longboards. Wir müssen also davon ausgehen, dass diese Fahrzeuge wohl vorerst nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.
Das sind gute Nachrichten für die beliebten Elektroroller, aber schlechte News für OneWheeler, E-Skateboards etc. Für diese Fahrzeuge ist eine Zulassung jetzt leider in weite Ferne gerückt.
Damit dürfte die ausstehende Gesetzesvorlage zur Schaffung einer neuen Fahrzeugklasse für Elektro-Kleinstfahrzeuge weitaus eingeschränkter ausfallen, als von vielen E Scooter Fans erhofft.
Die entsprechende Gesetzesvorlage soll noch in diesem Jahr dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Es gilt als so gut wie sicher, dass das entsprechende Gesetz wohl so wie vorgeschlagen in Kraft treten wird.
Immerhin können wir davon ausgehen, dass mit den praktischen Elektrorollern schon bald zumindest eine Art von E Scootern deutschlandweit legal im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann.
Soweit wie wir erfahren regt sich Widerstand gegen die Entscheidung das selbstbalancierende Boards (Hoverboards, Mono-Wheels, E Skateboards, E Skates) nicht berücksichtigt werden sollen.
Derzeit scheint durchzudringen das eine Einzelfallprüfung eingereichter E Scooter Modelle zunächst als wahrscheinlich gilt.
Sobald es weitere Neuigkeiten gibt, werden wir Euch umgehend informieren.