E Scooter Zulassung kommt !

E Scooter Zulassung kommt !

11. September 2018 1 Von EScooterBlog

BREAKING NEWS: Elektroroller–Zulassung kommt!

Die „Scooterhelden Berlin“ hatten gestern, genau gesagt am 10.September.2018, Besuch von den FDP-Bundestagsabgeordneten Dr. Christian Jung (sitzt im Verkehrsausschuss) und Britta Dassler (zuständig für Bildung und Sport). Im Rahmen dieses Treffens wurden brandneue Insiderinformationen zum Thema „Zulassung von E Scootern“ verkündet – und die hören sich wirklich nicht schlecht an! Die wichtigsten Informationen haben wir an dieser Stelle kurz & knapp für euch zusammengefasst:

  • Die Zulassung von Elektrorollern steht definitiv kurz bevor.
  • Elektroroller sollen Fahrrädern im Straßenverkehr gleichgestellt werden.
  • Die Maximalgeschwindigkeit soll bei 20 Km/h liegen – dies ist die Grenze, die momentan für Elektro-Kleinstfahrzeuge gilt.
  • Man muss auf Fahrradwegen fahren.
  • Offenbar muss auch ein Fahrradhelm getragen werden (?).
  • Wichtig: Die Zulassung soll „einzeln“ erfolgen. Das bedeutet offenbar, dass keine „generelle“ Zulassung erfolgen wird, sondern dass bei jedem einzelnen Elektroroller-Modell bzw. Fabrikat geprüft werden muss, ob die Kriterien für eine Zulassung erfüllt werden.
  • Ein Versicherungskennzeichen wird nicht notwendig. Die Fahrzeuge werden einmal zertifiziert, wobei die Versicherung (ähnlich wie bei Fahrrädern) über die Haftpflichtversicherung läuft. Deshalb wird –bis zu einem Tempo von 20 Km/h- kein Kennzeichen benötigt.

Letztens Endes muss also für sämtliche Fabrikate eine Einzelzulassung über die Hersteller erfolgen – diese müssen daraufhin dafür sorgen, dass die Roller TÜV-zertifiziert werden etc. Die Roller werden daraufhin mit einfachen Aufklebern ausgestattet, damit die Händler erkennen, welche Fahrzeuge erlaubt sind und welche nicht.

Wie gesagt, die Aussagen zur Zulassung beziehen sich nur auf bestimmte Arten von Elektro-Kleinstfahrzeugen – in diesem Fall um die beliebten Elektroroller. Ob auch Elektro-Kleinstfahrzeuge ohne Lenker (z.B. OneWheels, E-Skateboards etc.) in naher Zukunft zugelassen werden, ist derzeit noch völlig unklar.

Manch einer wird sich vielleicht an der 20 Km/h Geschwindigkeitsbegrenzung stören – immerhin liegt die zulässige Maximalgeschwindigkeit selbst bei E Bikes schon bei 25 Km/h. Aber immerhin: Wir sehen hier schon einmal einen vielversprechenden Anfang. Außerdem weist Dr. Jung darauf hin, dass man über eine Erhöhung der zulässigen Maximalgeschwindigkeit immer noch sprechen kann, wenn die Elektroroller endgültig für den Straßenverkehr zugelassen worden sind. Er könne sich durchaus vorstellen, dass die Geschwindigkeitsgrenze noch angehoben wird. Als Gesetzgeber solle man in dieser Hinsicht auf jeden Fall offen bleiben. Wichtig sei zuerst einmal, dass diese Fahrzeuge überhaupt zugelassen werden.

Im Moment sieht es also durchaus positiv aus in Sachen „Zulassung von E Scootern“ – zumindest was Elektroroller angeht. Ob es bei der 20 Km/h Geschwindigkeitsbegrenzung bleiben wird, ist momentan noch nicht ganz klar. Auf jeden Fall scheint der Gesetzgeber eine zukünftige Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht generell abzulehnen. Wichtig ist zunächst, dass Elektroroller überhaupt für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.

Über weitere Entwicklungen halten wir euch auf dem Laufenden!

Das komplette Video von den „Scooterhelden Berlin“ seht ihr „hier“!