
E Scooter Verordnung soll schneller kommen, Ausnahmeverordnung für E Boards ebenso?
Wie das BMVI heute gegen 18 Uhr über Twitter bekannt gab, ist die Verordnung für Geräte mit Lenk- und Haltestange ist nun endlich finalisiert worden. “Jetzt müssen nur noch die EU-Kommission und der Bundesrat zustimmen.” Zeitgleich wurde die finale Version der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung auf den Servern des BMVI bereit gestellt. Wir haben die Verordnung bereits gestern online gestellt.
Normalerweise, so das BMVI, müßte sie nach der EU Kommission zum Bundesrat. Dieses geschieht nun gleichzeitig. Das spart Zeit. So jedenfalls das BMVI. Damit kommt die Legalisierung anscheinend deutlich schneller als erwartet. Geht man von den 3 Monaten bei der EU Kommission aus bedeutet das:
Wenn es ganz schnell geht dürfte es Anfang Juni losgehen!
Weiterhin wichtig: Die Ausnahmeverordnung für Geräte ohne Lenk-/Haltestange soll gleichzeitig auf den Weg gebracht werden. So können dann Hoverboards, E Skateboards, Mono Wheels laut dem BMVI im 1. Halbjahr 2019 gefahren werden. Die Ausnahmeverordnung ist demnach nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, dadurch ist das Verfahren recht schnell.
Das heißt: Mit dem E Scooter oder E Board legal durch den Sommer 2019!
Details zur Ausnahmegenehmigung sind noch nicht bekannt. Da aber die neue Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung zwei Arten von E Scootern kennt (bis 12 Km/h auf vorrangig auf Gehwegen und bis 20 Km/h vorrangig auf Radwegen), ist davon auszugehen, das sich die Ausnahmeverordnung für E Boards an die Regelung anlehnen wird. Das ist aber alles Spekulation, macht aber Sinn, wenn es nicht noch komplizierter werden soll.
Auch auf Instagram machen die Infos vom BMVI und Andreas Scheuer sehr viel Mut:


Anbei ein Bild von Andreas Scheuer: “Elektrokleinstfahrzeuge testen! Cem Özdimir zum Probefahren bei mir (neben Gedankenaustausch mit dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag)”

