
Elektrokleinstfahrzeuge: Bundesregierung und EU sagen zu – Zusage des Bundesrats ist die letzte Hürde
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt bekannt, dass Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht und zugelassen werden sollen: “Die Notifizierung auf europäischer Ebene ist abgeschlossen, heute hat auch das Bundeskabinett die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr beschlossen. Damit kann der Entwurf jetzt dem Bundesrat zugeleitet werden. Ziel ist ein Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Frühjahr 2019, sobald die Zustimmung des Bundesrates vorliegt.”
Die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung hat somit erfolgreich das Bundeskabinett und die EU formal passiert. Ein weiterer wichtiger Schritt ist getan. War das Bundeskabinett und die EU als sicherer Posten unter der Hand quasi gesetzt, so kommt nun der Bundesrat zum Zug. Der Bundesrat ist also an der Reihe. Dieser könnte die neuen Regelungen bereits am 17. Mai beschließen. Hier ist allerdings aus informellen Kreisen durchgesickert, dass an die 300 Einwände von Seiten der Bundesländer gesammelt wurden und nun dem Verkehrsausschuss beim Bundesrat vorliegen. Ob man diese doch recht hohe Anzahl schaffen wird bleibt noch offen.
Die Verordnung als Download
Hier die beschlossene Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung vom 29.03.2019: Hier (PDF, 610 KB)
Dazu Bundesminister Andreas Scheuer: “Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial! Zusammen mit dem ÖPNV sind sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto, ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit. Damit ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf unseren Straßen.”
“Wir begrüßen diesen Schritt sehr. Eine große Hürde scheint genommen zu sein. Nun muss jedoch auch sicher gestellt sein, dass Elektrokleinstfahrzeuge im ÖPNV bundesweit mitgenommen werden dürfen,” so Jens Müller vom EScooter.Blog. Die unproblematische Mitnahme gilt keineswegs als sicher, da Elektrokleinstfahrzeuge per Definition zunächst erstmal als Kraftfahrzeuge gelten. Diese sind im Prinzip von der Beförderung ausgeschlossen. Bei Fahrrädern gibt es z.B. je nach Verkehrsunternehmen, besondere Zeiten in denen das Mitführen erlaubt oder untersagt ist oder besondere Abteile und Einstiege. In der Vergangenheit gab es zudem auch schon Probleme bei Seniorenfahrzeugen mit Elektromotor. Dort wurde teilweise die Mitnahme verweigert und es kam zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Einzelne Verkehrsunternehmen wie der MVV für die Münchener Region haben sich bisher unter vorgehaltener Hand sehr kritisch dazu geäußert. “Hier bedarf es wohl einer zusätzlichen Regelung von oben,” befindet auch Jens Müller,” sonst entsteht ein Flickenteppich wie im Mittelalter. Eine möglicher Ausweg könnte sein, dass generell zusammengeklappte oder -gefaltete Elektrokleinstfahrzeuge als Gepäckstück gelten. Hier ist wohl etwas Ideenreichtum und vor allem noch Klarstellung gefragt, um die hohe Anzahl von Verkehrsunternehmen in Deutschland die Arbeit etwas abzunehmen und ein einheitliches Verhalten zu ermöglichen.”
Gerade der Erfolg leichter E Scooter, die für die Mitnahme im ÖPNV prädestiniert sind, hängt davon ab. Der Wille seitens der Bundesregierung, dass es hier zu einer einheitlichen Lösung kommen sollte, dürfte gegeben sein.
Die Verordnung ist lächerlich. Die zusätzlichen Kosten und die Art der Zulassung sind enorm. Hier wird versucht mit blinden Aktionismus Bereitschaft zu signalisieren. Da kauf ich mir ein E-bike was preislich nicht mehr weit entfernt ist und keine Folgekosten mehr hat