Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung: E Scooter kommen im 2. Quartal

Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung: E Scooter kommen im 2. Quartal

31. Januar 2019 1 Von EScooterBlog

Plenarprotokoll 19/76 Deutscher Bundestag. Thema: Elektrokleinstfahrzeuge.

Stenografischer Bericht 76. Sitzung

Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2019

Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung: E Scooter kommen im 2. Quartal, E Boards nicht – Plenarprotokoll vom Deutschen Bundestag

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich rufe jetzt die Frage 7 der Abgeordneten Daniela Kluckert, FDP, auf:

Wie kann im überarbeiteten Referentenentwurf zu den Elektrokleinstfahrzeugen eine „typenunabhängige“ und „einheitliche“ Regelung für Elektrokleinstfahrzeuge angestrebt werden, wenn dadurch nicht klassifizierte Elektrokleinstfahrzeuge wie Hoverboards unter den Radar fallen und der eigentliche Ansatz der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung es doch war, die Lücke der neuen Typengenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 zu schließen, um allen Elektrokleinstfahrzeugen die Teilnahme am Straßenverkehr legal zu ermöglichen?

Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich gebe darauf folgende Antwort: Zusätzlich zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange wird derzeit im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Blick auf die Mikromobilität eine Ausnahmeregelung erarbeitet, damit zukünftig auch Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden können.

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Zusatzfrage?

Daniela Kluckert (FDP):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ist gesichert, dass mit Ihrer Verordnung, die gerade im Entwurfsstadium ist, auch sogenannte Hoverboards tatsächlich auf deutschen Straßen zugelassen werden?

Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Es gibt im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr große Sicherheitsbedenken. Es ist schwierig, die Frage zu beantworten, wie wir es letztlich genau konfigurieren: Wo sollen diese Fahrzeuge fahren? Braucht man einen Versicherungsschutz oder nicht? Wie soll die Konstellation der Fahrzeuge sein?

Ich glaube, dass sich die Mobilität vor allem in den Großstädten in Deutschland massiv verändern wird. Ich hoffe, dass wir es demnächst hinbekommen, diese Verordnung herauszugeben. Davon soll auch die Betriebsform, die Sie ansprechen, umfasst sein. Inwiefern das gelingt, wird man sehen, wenn wir die Verordnung vorliegen haben.

Daniela Kluckert (FDP):

Herr Staatssekretär, das hoffe ich natürlich sehr, weil diese Sachen in den Partnerländern um uns herum, in ganz Europa, schon zugelassen sind und nur Deutschland sich da sehr schwertut.

Bestandteil dieser Verordnung ist nach derzeitigem Stand, dass Schilder ausgewiesen werden, die regeln, wo die Elektrokleinstfahrzeuge fahren dürfen. Ich frage deswegen das Verkehrsministerium, wie hoch es die Kosten beziffert, die auf die Kommunen zukommen, wenn derartige Schilder eingeführt werden.

Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Zu einer solchen Kostenermittlung kommen wir noch, wenn wir denn solche Schilder einführen. Die Frage, ob wir neben den vielen Schildern, die wir eh schon haben, weitere Schilder brauchen, muss man in der Tat debattieren.

Die Frage ist aber auch: Wo soll man diese Fahrzeuge grundsätzlich zulassen? Ich habe bei Inaugenscheinnahme in Städten, in denen die Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge schon erfolgt ist, erkannt, welch hohe Unfallrisiken die häufig sehr jungen Fahrer mit diesen doch sehr schnellen Geräten teilweise eingehen. Man muss sich gut überlegen, ob sie auf der Straße fahren sollen, ob sie in Konkurrenz zu den Radfahrern auf den Radwegen fahren sollen oder ob sie gegebenenfalls Gehsteige in Anspruch nehmen sollen, wo es dann zu einer Korrelation mit den Fußgängern kommt.

Trivial ist diese Frage nicht, und deswegen beschäftigt sie uns auch – das merken Sie an meiner Antwort. Auch ich bin für freie Fahrt für freie Bürger; aber hier kann es zu erheblichen Gefährdungen nicht nur des Fahrers selbst, sondern auch anderer Personen kommen. Deswegen müssen wir das sehr sorgsam abwägen. Sie können sich, wie üblich, darauf verlassen, dass wir als Ressort eine Verordnung vorlegen werden. Wenn wir uns für zusätzliche Schilder entscheiden, dann können wir auch ziemlich genau beziffern, welche Kostenbelastung gegebenenfalls auf die Kommunen zukommt.

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Vielen Dank. – Weitere Frage von Dr . Christian Jung, FDP.

Dr. Christian Jung (FDP):

Herr Staatssekretär, es ist überhaupt nicht verständlich, dass Sie die E-Scooter nicht aus der Gesamtverordnung herausgenommen haben. Die hätte man längst zulassen können. Deswegen die ganz konkrete Frage: Wann werden die E-Scooter, also die elektrischen Tretroller, zugelassen? Es gibt Hersteller, die schon bekannt gegeben haben, dass Ende Februar die Zulassung mit Plakette möglich sei. Wir wissen als Abgeordnete davon nichts. Wissen Sie vielleicht mehr?

Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann bereits Erlaubnisse und Genehmigungen erteilen. Allerdings müssen wir für die Inverkehrnahme die Verordnung abwarten, über die wir vorhin gesprochen haben.

Unser Ziel ist es, die Gerätschaften zum Frühjahr zuzulassen; denn es sind Freiluftgeräte, und da bietet es sich an, dass wir im Frühjahr zur Zulassung kommen.

Vizepräsident Thomas Oppermann: Haben Sie eine Zusatzfrage?

Dr. Christian Jung (FDP):

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, was heißt „im Frühjahr“ konkret: im März, zu Ostern oder November/Dezember?

Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Die Frage verstehe ich nicht. Wenn bei Ihnen November/Dezember zum Frühjahr zählt, weiß ich nicht, über welche Jahreszeiten Sie philosophieren. Ich habe „Frühjahr“ gesagt, und damit bleibt es beim Frühjahr, und das Frühjahr ist definiert.

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Frau Skudelny von der FDP.

Judith Skudelny (FDP):

Herr Staatssekretär, Sie haben auf die mannigfaltigen Risiken bei der Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge hingewiesen, die im Regelfall von Eltern zu Weihnachten oder zum Geburtstag an ihre Kinder verschenkt werden. Meine Frage ist: Gibt es konkrete Hinweise darauf, dass das Elektrokleinstfahrzeug Hoverboard deutlich gefährlicher ist als beispielsweise ein nichtmotorisiertes Skateboard, das schwieriger zu lenken und genauso schnell ist, oder beispielsweise Rollerblades oder andere Kinderspielzeuge, die im Prinzip überall zugelassen sind? Sind die Elektrokleinstfahrzeuge, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind, was ja sogar den Vorteil hat, dass gewisse Geschwindigkeiten nicht überschritten werden können, nicht eigentlich weniger gefährlich, oder zeigen die Unfallzahlen, dass die Genehmigung tatsächlich ein dramatischer Eingriff ist und die Risiken, die Sie beschrieben haben, wirklich eintreten könnten? Mein Sohn hat so ein Ding. Ich kann das nicht sehen. Vielleicht gibt es aber statistische Evidenzen, dass es so ist.

Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Sehr geehrte Frau Kollegin, es ist natürlich so: Wenn man massenhaft diese Fahrzeuge zulässt – und das ist bei einer grundsätzlichen Zulassung natürlich der Fall –, verändert sich die Mobilität. Nehmen Sie einmal eine Großstadt wie Berlin: Da können Sie davon ausgehen, dass innerhalb von wenigen Wochen Tausende dieser Fahrzeuge auf Berliner Straßen unterwegs sind und auch kreuz und quer fahren. Es sind in der Regel Jugendliche oder junge Leute, die so ein Fahrzeug, wie Sie sagen, zum Beispiel zum Geburtstag geschenkt bekommen. Freie Mobilität, am Gashahn drehen – bei der Elektromobilität gibt es ja eine sofortige Leistungsentwicklung –, das ist ein schönes Spielzeug.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das jetzt Selbstkritik?)

Die jungen Menschen bewegen sich mit einer relativ hohen Geschwindigkeit zwischen Fußgängern und Radfahrern. Man muss also schon gut abwägen, was man dort macht – nicht, dass wir in einem Jahr hier wieder in einer Fragestunde sind und Sie mich fragen: Wie konntet ihr das zulassen, habt ihr die Problematiken nicht gesehen? – Deswegen erkläre ich jetzt schon, dass wir die Problematiken sehen und uns damit auch nicht ganz leichttun. Es ist ja auch eine Frage des Versicherungsschutzes: Soll man sie versicherungsfrei lassen oder nicht? Das ist weniger eine Frage des Selbstschutzes, sondern eher eine Frage des Schutzes anderer. Ein Beispiel: Wenn junge Menschen mit E-Scootern andere Menschen anfahren und es zu schweren Verletzungen kommt, wer deckt dann die Unfallkosten? – Es gibt in dem Zusammenhang viele Fragestellungen, und es ist nicht trivial.

Vizepräsident Thomas Oppermann: Damit sind wir mit dem Thema Elektrokleinstfahrzeuge durch.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19076.pdf