Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung tritt ab dem 15.6.2019 in Kraft

Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung tritt ab dem 15.6.2019 in Kraft

14. Juni 2019 7 Von EScooterBlog

Mit der heutigen Veröffentlichung der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung im Bundesgesetzblatt (14.06.2019) tritt das sogenannte E Scooter Gesetz endgültig in Kraft. Und zwar am 15.06.2019 um 0 Uhr. Der Titel im Bundesanzeiger trägt den schönen Titel „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“.

Das E Scooter Gesetz wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht

„Nun ist ein wichtiger Grundstein gelegt. Das Kraftfahrzeugbundesamt muss jetzt zügig alle Anträge, möglichst zeitnah, freigeben,“ so Jens-Ulrich Müller vom EScooter.Blog. „Viele Hersteller und vor allem Kunden warten auf die Auslieferung ihrer E Scooter. Damit es unter den Herstellern und Wartenden keine Ungleichbehandlung gibt, sollte das Kraftfahrzeugbundesamt hier schnell und gerecht vorgehen. Es darf nun zu keinen längeren Wartezeiten kommen.“

Die Hersteller warten also auf die Bestätigung vom Kraftfahrzeugbundesamt. Wenn diese bei den Herstellern ist, ist ihre Typengenehmigung freigegeben und kann mit den E Scootern dann zu den Kunden geschickt werden. Im Allgemeinen wird von einem Zeitraum von 14 Tagen ausgegangen. Wir hoffen, dass das Warten nicht so lange dauert.

Mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung tritt gleichzeitig die Mobilitätshilfenverordnung vom 16. Juli 2009 außer Kraft. Bestehende Kennzeichen behalten ihre Gültigkeit und werden dann mit dem neuen Verkehrsjahr (beim Wechselkennzeichen der 1. März eines jeden Jahres) in die neue Verordnung übergehen.

„Für Elektrokleinstfahrzeuge, für die eine gültige Genehmigung durch eine Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage anderer Vorschriften erteilt wurde und die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen, sind die Vorschriften dieser Verordnung nach Ihrem Inkraftreten maßgeblich. “ (§ 15 Übergangsbestimmungen)

Das heißt konkret ab morgen, dem 15.6.2019, können der Metz Moover und er BMW X2 City, ohne Mofaprüfbescheinigung und ab 14 Lebensjahren gefahren werden (zuvor mit Mofaprüfbescheinigung und ab 15 Lebensjahren).

Bundesanzeiger
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