
Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung tritt ab dem 15.6.2019 in Kraft
Mit der heutigen Veröffentlichung der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung im Bundesgesetzblatt (14.06.2019) tritt das sogenannte E Scooter Gesetz endgültig in Kraft. Und zwar am 15.06.2019 um 0 Uhr. Der Titel im Bundesanzeiger trägt den schönen Titel “Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften”.
Das E Scooter Gesetz wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht
“Nun ist ein wichtiger Grundstein gelegt. Das Kraftfahrzeugbundesamt muss jetzt zügig alle Anträge, möglichst zeitnah, freigeben,” so Jens-Ulrich Müller vom EScooter.Blog. “Viele Hersteller und vor allem Kunden warten auf die Auslieferung ihrer E Scooter. Damit es unter den Herstellern und Wartenden keine Ungleichbehandlung gibt, sollte das Kraftfahrzeugbundesamt hier schnell und gerecht vorgehen. Es darf nun zu keinen längeren Wartezeiten kommen.”
Die Hersteller warten also auf die Bestätigung vom Kraftfahrzeugbundesamt. Wenn diese bei den Herstellern ist, ist ihre Typengenehmigung freigegeben und kann mit den E Scootern dann zu den Kunden geschickt werden. Im Allgemeinen wird von einem Zeitraum von 14 Tagen ausgegangen. Wir hoffen, dass das Warten nicht so lange dauert.
Mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung tritt gleichzeitig die Mobilitätshilfenverordnung vom 16. Juli 2009 außer Kraft. Bestehende Kennzeichen behalten ihre Gültigkeit und werden dann mit dem neuen Verkehrsjahr (beim Wechselkennzeichen der 1. März eines jeden Jahres) in die neue Verordnung übergehen.
“Für Elektrokleinstfahrzeuge, für die eine gültige Genehmigung durch eine Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage anderer Vorschriften erteilt wurde und die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen, sind die Vorschriften dieser Verordnung nach Ihrem Inkraftreten maßgeblich. ” (§ 15 Übergangsbestimmungen)
Das heißt konkret ab morgen, dem 15.6.2019, können der Metz Moover und er BMW X2 City, ohne Mofaprüfbescheinigung und ab 14 Lebensjahren gefahren werden (zuvor mit Mofaprüfbescheinigung und ab 15 Lebensjahren).



Also dürfte ich rein Theoretisch auch mit mein SXT 500 EEC ohne Prüfbescheinigung Fahren? Sofern eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist? COC sind 500 Watt angegeben.
Der SXT 500 EEC fällt unter die L1e Klasse nicht die eKFV. Er besitzt einen Sitz und eine Typengenehmigung nach L1e.
Man fragt sich natürlich, wieso die gleiche Promillegrenze wie bei KFZ gilt. Es geht nicht darum besoffen E-Scooter fahren zu wollen, aber ich denke es hätte genügt, sie wie Fahrräder einzustufen. Da ist jetzt leider eine Möglichkeit verbaut, das Auto stehen zu lassen. Schade! 🙁
Naja das hat alles schon so seine Richtigkeit. Mit dem Escooter muss man auf die Straße, wenn kein Radweg vorhanden ist. Und auf der Straße hat man angetrunken / betrunken nichts zu suchen…..
Und wo fährt man mit dem Fahhrad wenn kein Radweg vorhanden ist?
Kanns kaum erwarten bis es losgeht. Ich hoffe ihr versorgt uns bald mit neuen Infos wann die Auslieferungen beginnen.
Ich denke z.B. Egret hat seine Roller schon fertig, aber die KBA Nummer kann erst gestempelt werden, wenn diese erteilt ist und dann wird schnell nach Deutschland verschifft :-).
Ja, das ist der Knackpunkt. Wenn die erst die ABE abwarten und dann verschiffen, gehen wirklich nochmal Wochen ins Land (Verschiffen, Zoll etc.). Leider hält sich EGRET mit Informationen extrem bedeckt. Stattdessen Clips, wo sie wieder in der Presse erwähnt wurden. Die Angaben zur Auslieferung variieren bei Egret von Ende Juni bis Mitte Juli (Angabe auf Spiegel.de).
Es kann gut sein, dass IO Hawk das Rennen macht. Zumindest nennen sie ein ungefähres Datum: Den 28.06. – dann soll die Lieferung kommen.
Insgesamt hatten 5 Anbieter bereits eine Anfangsbewertung. Für sie dürfte der ABE-Prozess deutlich schneller gehen. Und die Anbieter haben auch ein gesundes Eigeninteresse, möglichst früh auf der Straße zu sein. Denn die Sichtbarkeit wird nochmal einen deutlichen Verkaufsschub bringen. Die Zahl der Vorbestellungen scheint ja eher mau. Bei allen Anbietern waren jetzt noch Modelle der ersten Auslieferung bestellbar.
Mittelfristig sind drei Stufen wichtig:
1. Wer ist als Erster auf der Straße?
(Der “den-will-ich-auch” Effekt)
2. Wer kommt in der Presse und in Tests gut weg?
(Zur Unterstützung der Kaufentscheidung)
3. Wer schafft es, eine gute Community aufzubauen?
(Hier kann man auch Tutorials etc. beisteuern – “Wie wechsle ich ein Rad?” etc.)
Wenn der Dreiklang nicht stimmt, können geschäftliche Seifenblasen schnell platzen. Dann rollt vielleicht ein neuer Anbieter später den Markt auf. Klar. Der Preis spielt irgendwann auch eine wichtige Rolle.
Bislang ist EGRET nur bei Punkt 2 wirklich gut. Sie hätten jetzt eigentlich die Chance, die Käufer mit transparentem Storytelling an die Hand zu nehmen und die User quasi am Anmeldeprozess teilhaben zu lassen. Aber das haben sie bislang leider versäumt. Naja, schauen wir mal.