
Klage eingereicht: Versicherungsschutz für alle Elektrokleinstfahrzeuge
Die Elektrokleinstfahrzeugs-Verordnung regelt nur einen sehr geringen Teil der genutzten E-Scooter im deutschen Straßenverkehr. Leider besitzt der überwiegende Teil von Elektrokleinstfahrzeugen mit und ohne Haltestange keine Allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Anstatt mit der angekündigten Ausnahmeverordnung eine zusätzliche Basis für weitere Elektrokleinstfahrzeuge zu schaffen ignoriert das Verkehrsministerium diese Situation und hofft mit verstärkten Polizeikontrollen Herr der Lage zu werden.
Hier die Pressemitteilung zur Klage am Landgericht München von Lars Zemke, Vorstand des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge e.V. im Wortlaut:
Bundesverband will Klärung der Rechtslage für alle Fahrzeuge, die nicht den Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung entsprechen.
Berlin, 16. Oktober 2019 — Nach der aktuellen Rechtslage sind nur E-Tretroller in Deutschland versicherbar, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt erhalten haben. Allerdings versichern diverse Unternehmen auch andere Fahrzeuge, wie Monowheels und E-Skateboards. Dabei ist nicht klar, ob die Versicherungen im Falle eines Schadens nicht doch Regressansprüche an die Versicherungsnehmer stellen. Diese unklare Rechtssituation muss dringend geklärt werden.
Nutzer von Fahrzeugen ohne Lenk- und Haltestange sind de facto und aufgrund einer bisher vom BMVI angekündigten, aber nicht in Kraft gesetzten Ausnahmeverordnung, illegal auf deutschen Straßen unterwegs. Ein Kraftfahrzeug ohne Versicherungsschutz gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz im deutschen Straßenverkehr zu führen ist jedoch gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes als Straftatbestand mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.
Um nun Klarheit und eine sichere Nutzung dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr zu ermöglichen, hat Lars Zemke, Vorstand des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge e.V., Klage beim Amtsgericht München gegen die Allianz Deutschland AG, eingereicht. Anhand der Forderung für den nötigen Versicherungsschutz für fünf unterschiedliche Elektrokleinstfahrzeuge möchten wir ein belastbares Urteil erwirken, welches Rechtssicherheit beim Thema Versicherungsschutz für alle Nutzer schafft. Darüber hinaus sehen wir als Bundesverband in der Versicherung einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung aller Beteiligten im Straßenverkehr. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Prozess in der teilweise sehr emotionalen und auch unsachlichen geführten Diskussion zum Thema E-Scooter, auch neuen Schwung in das durch die Bundesregierung auf Eis gelegte Thema zur einheitlichen legalen Regelung aller Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland bringen wird.
Über Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.
Der Bundesverband ist die Interessenvertretung für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen und Firmen, die in diesem Bereich aktiv sind. Wir vertreten die gemeinsamen rechtlichen, wissenschaftlichen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Nutzer, Anbieter und Hersteller jedweder
Quelle: https://electricempire.de/
Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Wir werben weiterhin für eine innovative Mobilitäts- und Verkehrspolitik und versuchen, umweltbewusste und platzsparende Fahrzeuge als sinnvolle Alternative der Verkehrswende in der Gesellschaft bekannt zu machen.

Wie kann man helfen? Jetzt bitte nicht: die Sharing Anbieter sind schuld 🙂
Der Inhalt des Artikels ergibt sich mir noch nicht vollständig. Aktuell kann man nur escooter mit ABE im Sonne des eKfv versichern. Und das Problem ist jetzt, dass einige Versicherungen auch monowheels und eskateboards versichern? Das ist doch sinnlos und hätte ja maximal auf Privatgelände einen Sinn, denn im öffentlichen Raum dürfen sich diese Fahrzeuge nicht bewegen.
– welcher Versicherungsnehmer macht soetwas? Wird hier aus Unwissenheit gehandelt?
– Welche Versicherung versichert solche Fahrzeuge wenn bekannt ist, dass diese nicht im öffentlich Raum bewegt werden dürfen.
– Welchen Sinn hat diese Klage? Man wird ja nicht über den Versicherungsstreit eine Freigabe der Fahrzeugklassen im öffentlichen Raum erwirken können?