Blockierung von Elektrokleinstfahrzeugen

Blockierung von Elektrokleinstfahrzeugen

27. November 2018 2 Von EScooterBlog

Am 16. Oktober 2018 haben die Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn, Daniela Wagner und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine sogenannte „Kleine Anfrage“, bestehend aus 18 Einzelfragen, an die Bundesregierung gerichtet. In dieser Kleinen Anfrage werden viele Punkte deutlich, die wir bisher schon kritisiert haben.

Der Originaltext der Kleinen Anfrage 

Kleine Anfrage im Bundestag: Blockierung von Elektrokleinstfahrzeugen durch die geplante Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr

Mehrere Jahre, nachdem der Bundesrat eine Regelung für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen gefordert hat und die meisten europäischen Länder Fahrzeuge wie elektrische Tretroller und selbstbalancierende Einräder (E-Wheel) längst zugelassen haben, hat die Bundesregierung vor einigen Wochen einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser befindet sich derzeit in der Anhörung der Länder.

Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich um einen unnötig detaillierten, sehr restriktiven Verordnungsentwurf, der die dynamische Entwicklung auf dem Markt alternativer Verkehrsmittel für die Nahmobilität ausbremsen und jegliche Innovation in diesem Bereich abwürgen könnte. Selbst die Deutsche Verkehrswacht fragt in ihrer Stellungnahme vom 11. Oktober 2018, weshalb nicht auch beispielsweise E-Skateboards zugelassen werden sollen.

Die Fragesteller sehen in Elektrokleinstfahrzeugen eine Chance, neben dem Zufußgehen, dem Fahrrad und dem Pedelec ein weiteres nachhaltiges Verkehrsmittel als Alternative zum Auto zu etablieren und Autofahrten, die sehr häufig auf Kurzstrecken stattfinden, zu vermeiden. Zugleich sorgen wir uns, dass das vermehrte Auftreten von Elektrokleinstfahrzeugen auf Radwegen insbesondere dort, wo diese über eine geringe Breite verfügen oder hohe Radverkehrszahlen aufweisen, zu Konflikten führen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Inwieweit hat sich die Bundesregierung die Regelungen für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in anderen (EU-)Ländern angeschaut, und inwieweit hat sie sich an bestehenden Regelungen und den damit gesammelten Erfahrungen orientiert?
  2. Weshalb beabsichtigt die Bundesregierung nicht, auch Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 11 Km/h zu regeln und damit zuzulassen?
  3. Welche derzeit auf dem Markt erhältlichen Elektrokleinstfahrzeuge werden mit der geplanten Verordnung zugelassen (bitte konkret benennen, beispielsweise E-Tretroller)?
  4. Aus welchen Gründen möchte die Bundesregierung Elektrokleinstfahrzeuge wie selbstbalancierende Einräder und E-Skateboards nicht zulassen?
  5. Weshalb schlägt die Bundesregierung die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 Km/h vor, und auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei? Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Einführung unterschiedlicher Typen von Elektrokleinstfahrzeugen, die sich beispielsweise durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit unterscheiden?
  6. Weshalb sieht die Bundesregierung mit ihrem Verordnungsentwurf vor, nur Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange zuzulassen, und auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei?
  7. Weshalb hält es die Bundesregierung für angebracht, den Besitz eines MofaFührerscheins zur Voraussetzung für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen zu machen? Auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei? Weshalb sieht die Bundesregierung in ihrem Verordnungsentwurf nicht eine Altersgrenze statt einer Führerscheinpflicht vor?
  8. Weshalb hält die Bundesregierung eine Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge für erforderlich?
  9. Weshalb möchte die Bundesregierung in der Verordnung das Nebeneinanderfahren mit Elektrokleinstfahrzeugen untersagen, obwohl sie sich mit der Verordnung am Fahrrad orientieren möchte und es nicht generell verboten ist, mit zwei Fahrrädern nebeneinander zu fahren?
  10. Weshalb möchte die Bundesregierung mit der Verordnung genaue Vorgaben zu Bremsen, Beleuchtung und Blinker machen statt auf die PLEV-Norm der EU zu verweisen?
  11. Was genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der PLEV-Norm geregelt, und wann wird diese in Kraft treten?
  12. Weshalb sieht der Verordnungsentwurf keine Begrenzung bei der Beschleunigung vor, um Unfälle beim Anfahren zu vermeiden?
  13. Hält die Bundesregierung zur Vermeidung von Konflikten mit dem Radverkehr eine Anpassung der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, ein technisches Regelwerk für die Planung von Radverkehrsanlagen; herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen), insbesondere in Bezug auf die empfohlene Breite von Radverkehrsanlagen, für sinnvoll? Wenn ja, wird sie hierauf hinwirken? Wenn nein, weshalb nicht?
  14. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, für Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Nutzung von Gehwegen zuzulassen, wenn sich die Elektrokleinstfahrzeuge für Fahrten auf Gehwegen auf Schrittgeschwindigkeit limitieren lassen (bitte begründen)?
  15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Verordnungsentwurf sehr eng gefasst und einzig auf den E-Tretroller zugeschnitten ist und damit Innovationen in diesem Bereich massiv erschwert (wenn nicht, dann bitte begründen)?
  16. Weshalb möchte die Bundesregierung das Mitführen von Anhängern generell untersagen, obwohl sich nach Ansicht der Fragesteller insbesondere elektrische Tretroller mit Anhängern beispielsweise für Kurierdienste bzw. Postzusteller in besonderer Weise eignen können?
  17. Wann und auf welchem Wege wird die bereits im Jahr 2014 in Auftrag gegebene und längst vorliegende BASt-Studie (BASt = Bundesanstalt für Straßenwesen) veröffentlicht (Hinweis: Im Juni 2018 kündigte die Bundesregierung an, der Forschungsbericht werde „in Kürze“ veröffentlicht; Bundestagsdrucksache 19/3006)?
  18. In welchen Punkten ist die Bundesregierung von Empfehlungen der BAStStudie abgewichen?
  19. Welche Rückmeldungen aus den Ländern liegen bereits zum Verordnungsentwurf vor?“

Anmerkung: Die BASt-Studie (BASt = Bundesanstalt für Straßenwesen) wurde inzwischen veröffentlicht.

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 19/5325, 19. Wahlperiode, veröffentlicht am 29.10.2018