E Scooter – Sind sie im öffentlichen Straßenverkehr legal oder nicht? Deutschland, Österreich & Schweiz

E Scooter – Sind sie im öffentlichen Straßenverkehr legal oder nicht? Deutschland, Österreich & Schweiz

8. September 2018 0 Von EScooterBlog

E Scooter – Sind sie im öffentlichen Straßenverkehr legal oder nicht?

In breiten Teilen der Bevölkerung besteht zwar ein großes Interesse an E Scootern, aber oftmals gibt es auch große Unklarheiten bezüglich der Frage, ob diese Fahrzeuge jetzt legal im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden dürfen oder nicht? Und wie ist die rechtliche Situation in Deutschland im Vergleich zu Österreich und der Schweiz?

Hier die Antwort als Kurzfassung: In Deutschland ist die Nutzung von E Scootern im Bereich der StVZO derzeit noch nicht erlaubt – es mehren sich aber die Hinweise, dass noch in diesem Jahr (2018) oder spätestens Anfang nächsten Jahres die lang ersehnte Zulassung kommen wird. In Österreich und der Schweiz dagegen dürfen E Scooter bereits jetzt im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, allerdings mit gewissen Einschränkungen (z.B. Reflektoren etc.).

Um euch Klarheit zu verschaffen, haben wir einmal die rechtlichen Grundlagen in Sachen E Scooter in den genannten Ländern zusammengefasst.

E Scooter – Rechtliche Situation in Deutschland

Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen Steh-E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr bzw. generell in öffentlichen Bereichen nicht benutzt werden (das gilt damit natürlich auch für die beliebten Steh-Elektroroller). Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass E Scooter derzeit in Deutschland noch keiner klar definierten Fahrzeugkategorie zugeordnet werden (wie z.B. Fahrräder, E Bikes, Mopeds, Kick-Scooter etc.).

Auf Privatgelände dagegen können E Scooter aller Art auch in Deutschland absolut legal gefahren werden – dabei kann es sich z.B. handeln um: Messe- und Firmengelände, Camping- und Golfplätze, Hafenareale, Parks etc. Eben überall dort, wo die StVZO nicht gilt.

Ausnahme: Wenn E Scooter ganz bestimmte Ausstattungsmerkmale haben, gelten Sie als Mopeds und dürfen legal auf öffentlichen Straßen gefahren werden. In diesem Fall muss der E Scooter mit Folgendem ausgestattet sein:

  • Fest verbaute Lichter
  • Sitz
  • Rückspiegel
  • Dualbremsen

Generell muss die StVZO-Konformität gegeben sein. Eine Versicherung und ein Nummernschild sind ebenfalls Pflicht. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht der Einstufung eines E Scooters als Moped prinzipiell nichts mehr im Weg.

Das Problem bei diesen Fahrzeugen ist allerdings, dass sie in der Regel sehr unhandlich und schwer sind – um leichte, praktische Gefährte, die man bequem transportieren und mit in die S-Bahn oder ins Einkaufscenter nehmen kann, handelt es sich hierbei definitiv nicht. Es stellt sich also die grundsätzliche Frage, ob man diese Gefährte überhaupt noch als E Scooter bezeichnen kann.

Ausblick zur rechtlichen Situation von E Scootern in Deutschland:

Wie bereits erwähnt, steht der Legalisierung von E Scootern in Deutschland derzeit vor allem der Umstand im Weg, dass diese noch in keine vorhandene Fahrzeugkategorie fallen. Es gibt allerdings Initiativen von Interessengemeinschaften, die versuchen dies zu ändern. So arbeitet z.B. der Gründer von EGRET, Florian Wahlberg, gemeinsam mit einer Brüsseler Arbeitsgruppe (zu der übrigens auch Unternehmen wie z.B. Honda, Segway oder Toyota gehören) daran, eine neue Fahrzeugklasse für E Scooter zu definieren, nämlich die PLEVs („Personal Light Electric Vehicles“). Planmäßig sollen alle E Scooter, die unter diese Fahrzeugklasse fallen, mit bis zu 25 Km/h auf Radwegen gefahren werden dürfen (allerdings nicht auf Straßen, dies wäre dann der nächste Schritt).

Tatsächlich sieht es für eine baldige E Scooter Zulassung in Deutschland gar nicht so schlecht aus: So fand z.B. Ende Juni 2018 auf Initiative von Fraktion90/Die Grünen ein Fachgespräch zum Thema „E-Kleinstfahrzeuge“ im Deutschen Bundestag in Berlin statt. Dort ging es vor allem um den zukünftigen rechtlichen Status dieser Fahrzeuge. Laut Aussage von Teilnehmern sollen die meisten Abgeordneten dem Thema generell sehr positiv gegenübergestanden haben. So ist z.B. davon auszugehen, dass E-Roller aller Voraussicht nach gewöhnlichen Fahrrädern und E Bikes gleichgestellt werden sollen. Die Frage ist allerdings, ob die Höchstgeschwindigkeit bei 25 Km/h oder doch eher 20 Km/h liegen soll. Auch die Frage nach einem Versicherungskennzeichen oder einer eventuellen Helmpflicht etc. sind noch offen. Übrigens ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass Elektroroller und selbst balancierende Fahrzeuge (z.B. Segways) in einem kommenden Gesetzentwurf getrennt bewertet werden dürften. Allgemeiner Konsens ist aber, dass E Scooter vielleicht bereits in 2018, aber allerspätestens 2019 auch in Deutschland legal werden dürften. 

E Scooter – Rechtliche Situation in Österreich

In Österreich ist bereits Realität, woran in Deutschland derzeit noch gearbeitet wird:

Alle E Scooter bzw. Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 Km/h (oder weniger) und einem Motor mit max. 600 Watt werden in Österreich als E Bikes eingestuft. Sie dürfen somit überall dort legal gefahren werden, wo auch Fahrräder erlaubt sind – also auf öffentlichen Straßen und Fahrradwegen (nur auf Bürgersteigen ist die Nutzung nicht erlaubt). Ein Kennzeichen oder ein Führerschein werden nicht benötigt. Vorgeschrieben ist allerdings, dass E Scooter in Österreich mit diversen Reflektoren ausgestattet sein müssen (1 x vorne (weiß) / 2 seitlich (weiß oder orange) / 1 hinten (rot)). 

E Scooter – Rechtliche Situation in der Schweiz

In der Schweiz sind E Scooter grundsätzlich erlaubt, allerdings unter etwas anderen Voraussetzungen als in Österreich. Generell dürfen E Scooter in der Schweiz überall dort gefahren werden, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Bei den Schweizern werden E Scooter bzw. Elektroroller als Leicht-Motorfahrräder eingestuft und müssen somit folgende Anforderungen erfüllen:

Die Höchstgeschwindigkeit darf max. 20 Km/h betragen und die Motorleistung bei max. 500 Watt liegen. Außerdem muss das Fahrzeug über ein fest eingebautes Vorder- und Rücklicht sowie einen roten Rückstrahler verfügen. Eine akustische Warnvorrichtung muss ebenfalls vorhanden sein, wobei eine gewöhnliche Klingel vollkommen ausreichend ist. Ein Kontrollschild oder ein Führerschein (Führerausweis) werden nicht benötigt – ab einem Alter von 16 Jahren. Bei einem Alter von 14-16 Jahren ist zur Nutzung eines E Scooters bzw. Elektrorollers ein Führerausweis vorgeschrieben.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass ihr in Österreich und der Schweiz überall dort mit eurem E Scootern / Elektrorollern fahren dürft, wo Fahrräder auch zugelassen sind. Mit ein wenig Glück dürfte es in Deutschland auch bald soweit sein 😉