
Ab dem 15. Juni: Kabinett gibt grünes Licht für E Scooter
Das Kabinett der Bundesregierung beschließt Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Sie tritt damit nun endlich am 15. Juni 2019 in Kraft. Und so liest sich der Beginn der Mitteilung des Bundeskabinetts doch recht rund und kommod:
Elektronisch angetriebene City-Roller, sogenannte Elektro-Tretroller oder E-Scooter, sind abgasfrei, falt- und tragbar – und dürfen künftig auf öffentlichen Straßen fahren. Die vom Bundeskabinett nun endgültig beschlossene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll noch im Juni in Kraft treten.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/gruenes-licht-fuer-e-scooter-1613600
In Deutschland dürfen bisher ausschließlich die in der noch geltenden Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) definierten elektronischen Mobilitätshilfen im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Darunter fallen vor allem Fahrzeuge der Marke Segway oder ähnlicher Bauart.
Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) soll auch “elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen” die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen. Damit gemeint sind sogenannte E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller.

Das sagt die Bundesregierung zur Begriffsdefinition von E Scootern:
Abgrenzung: Der E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller wird fälschlicherweise oft als E-Roller beziehungsweise Elektroroller bezeichnet. Bei Letzterem handelt es sich jedoch um den deutlich leistungsstärkeren Elektromotorroller, eine elektrische Variante des klassischen Motorrollers.
Quelle: s.o.
Das deckt sich mit unserer Definition: E Scooter ! Danke, Bundesregierung !
Regierung: E Scooter sind leicht, leise und umweltfreundlich
Schöner können wir es auch nicht zum 100. Mal auf den Punkt bringen:
Eine Besonderheit dieser sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge liegt in ihren meist kleinen Ausmaßen und ihrem geringen Gewicht. Sie sind falt- und tragbar, können unterschiedliche Transportmittel miteinander verknüpfen und auch kurze Distanzen überbrücken.
Quelle: s.o.
Ihr größter Vorteil ist das abgasfreie Fahren. Darüber hinaus ist der E-Antrieb geräuschärmer als der von benzinbetriebenen Varianten. Die Verordnung dient somit der Förderung der Elektromobilität und realisiert damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
So faßt dann die Bundesregierung die Einstufung der Elektrokleinstfahrzeuge zusammen:
Straßenverkehrsgesetz: Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 2 StVG, da sie über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Deshalb gelten für sie dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge.
Quelle: s.o.
Wir sehen die Elektrokleisntfahrzeuge eher ähnlich wie Fahrräder / Pedelecs an. Aber wenn es so sein soll…
Was sieht die Verordnung im Detail vor?
Von der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung werden Fahrzeuge erfasst, die nachstehende Kennzeichen aufweisen:
- Lenk- oder Haltestange
- Mindestens sechs bis maximal 20 Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
- Erfüllung unterschiedlicher Mindestanforderungen die durch das Kraftfahrzeugbundesamt überwacht werden
Heißt übersetzt: Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben.
Quelle: s.o.
Doch keine 12 Km/h E Scooter Klasse
Anders als ursprünglich vorgesehen, dürfen die E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen. Gibt es diese nicht, müssen die Fahrzeuge auf die Straße. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.
Zulassungsfrei, aber versicherungspflichtig
Durch die Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung werden Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) notwendig.
Darüber haben wir bereits intensiv in den letzten Wochen berichtet: Hier
Zusätzlich wird ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen konzipiert wurde.
Zusammenfassung
E-Scooter dürfen also künftig auf öffentlichen Wegen, Fahrbahnen und Straßen fahren. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Am 15. Juni soll die Verordnung in Kraft treten. Aber halt: Nach dem 15. Juni fängt dann erst das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zu arbeiten. Nach neueren Informationen benötigt das KBA noch weitere 2 Wochen um die Genehmigungen zu erteilen. Dann müssen die Fahrzeuge zum Kunden und dieser muss die Versicherungsplaketten besorgen. Erst dann kann man wirklich legal losfahren.

Der totale Wahnsinn. Zuerst dauert es (wie immer typisch für Deutschland) ewig bis überhaupt mal endlich die E-Scooter zugelassen werden und dann darf ein E-Scooter ohne Helm mit 20Km/h direkt auf der Strasse zwischen den Autos bewegt werden, wenn kein Radweg vorhanden ist. Es wird nicht lange dauern bis die ersten schweren und tödlichen Unfälle aufgrund dieses Irrsinns passieren und es dann heisst “seht her, so gefährlich sind E-Scooter”
Da muss man sich wirklich ernsthaft Fragen was sind das für Entscheider im Bundestag, die solche irrsinnigen Regulierungen überhaupt erst zulassen. Jedem Menschen mit gesundem Verstand muss doch irgendwo klar sein, das die Kombination “E-Scooter Strasse irgendwie so gar nicht passt”.
Gibt es jetzt eigentlich offizielle Infos zur Promillegrenze? Der ADAC schreibt wie beim Auto? Aber man braucht ja keinen Führerschein, also vielleicht wie beim Fahrrad?
Wie lange wird es dann wohl noch dauern, bis das Kraftfahrzeugbundesamt die ABE’s für die Antragsteller erteilen, die jetzt schon in den Startlöchern stehen wie z.B. Egret?
Angeblich soll das dann sehr schnell gehen.