Elektrokleinstfahrzeuge Frei – Die neue Fahrzeugklasse stellt sich vor

Elektrokleinstfahrzeuge Frei – Die neue Fahrzeugklasse stellt sich vor

19. Januar 2019 0 Von EScooterBlog

Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) heißt die neue Fahrzeugklasse, welche die Lücke zwischen 6 Km/h und 20 Km/h schließen soll. Bis 6 Km/h sind Fahrzeuge bisher auf dem Bürgersteig erlaubt. Ab 20 Km/h greift die Fahrzeugklasse L1e, entweder zum Führen von mindestens einem Leichtmofa, das bauartbedingt eine maximale Geschwindigkeit von 20 Km/h nicht überschreiten darf oder E Fahrzeuge nach der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) von 2009, wie zum Beispiel Stehroller (z.B. Segway), die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h aufweisen dürfen.

E Scooter Gesetz: Die Elektrokleinstfahrzeuge schließen eine Lücke

Zwischen den 6 Km/h auf dem Bürgersteig und 20 Km/h auf dem Radweg klaffte bisher also eine Lücke. Diese soll nun mit der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (EKFV), auch E Scooter Gesetz oder E Scooter Zulassung genannt, im Frühjahr 2019 geschlossen werden. Dieses betrifft zunächst stehend gefahrene Elektrofahrzeuge die eine Halte- oder Lenkstange besitzen. Wie die Definition es schon vermuten läßt, passen dort die bisherigen Fahrzeuge nach der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) von 2009 wunderbar hinein. Weswegen diese dann auch in der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (EKFV) aufgehen werden. Beliebte Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange sollen zunächst eine Ausnahmegenehmigung zum Ende des 1. Halbjahres 2019 bekommen. Diese soll dann etwa 2 Jahre gelten. Hier will man dann nachjustieren.

E Scooter und E Boards

Es kommen also 2 Klassen von Elektrokleinstfahrzeugen. Einmal die in der EKF Verordnung befindlichen E Scooter, E Kickboards und E Stehroller mit Halte- und Lenkstange und dann die E Boards ohne Halte- und Lenkstange wie E Skateboards, Hoverboards oder E Einräder (Mono Wheels). Wie der Rahmen für die E Boards aussehen könnte, ist bislang unbekannt. Sie wird sich sicherlich vieler Punkte der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung entlehnen.

Die wahrscheinlichsten Szenarien für das E Scooter Gesetz, Verordnung & Ausnahmegenehmigung:

Voraussetzungen für eine Elektrokleinstfahrzeuge Zulassung:

1) Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit Typenschild (Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild),
2) Haftpflichtversicherung mit einem jährlichen Versicherungsaufkleber am EKF.
3) Mindestens ein Führerschein der Klasse M. Es gilt damit also ein Mindestalter von 15 Jahren.
4) Stehend gefahren
5) Lenk- oder Haltestange,
6) Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 Km/h und 20 Km/h,
7) Dauerleistung maximal 500 Watt (1200 Watt, wenn ein Hauptteil der Leistung zur Balancierung verwendet wird),
8) Maße: Gesamtbreite bis 70 cm, Gesamthöhe bis 140 cm und Gesamtlänge bis 200 cm,
9) Gewicht: Fahrzeugmasse ohne Fahrer bis 50 kg,
10) Display: Mindestens eine Akku Anzeige,
11) Licht: Vorder- Rück- und Bremslicht,
12) Bremsen: Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen,
13) Beschallung: Glocke.

Der Verkehrsraum für Elektrokleinstfahrzeuge (EKF):

1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege befahren werden. Wenn nicht vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden.
2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege und Seitenstreifen befahren werden. Wenn nicht vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden.
3) Ein neues Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ oder kurz “EKF-frei“ regelt die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen in Sonderfällen.
4) Bei Verbot für Fahrzeuge (aller Art), dürfen Elektrokleinstfahrzeuge geschoben werden.

Weitere Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge:

1) Nacheinander fahren.
2) Rechts fahren.
3) Richtungsanzeige anzeigen.
4) Rücksicht nehmen.
5) Abstellen wie Fahrräder.