Erster E Scooter mit Straßenzulassung legal ab 1. März im Handel

Erster E Scooter mit Straßenzulassung legal ab 1. März im Handel

28. Februar 2019 0 Von EScooterBlog

Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur tat sich gestern einiges: Es trafen sich Cem Özdimir und Andreas Scheuer um E Scooter auf den Fluren des Ministeriums Probe zu fahren.

Cem Özdimir und Andreas Scheuer fahren E Scooter
Cem Özdimir und Andreas Scheuer fahren E Scooter

Zwei Punkte stechen dabei heraus:

1) Elektrokleinstfahrzeuge‐Verordnung

Die Elektrokleinstfahrzeuge‐Verordnung ist finalisiert und schon seit dem 26.2. auf dem Weg zur EU Kommission gegangen. Das bedeutet zunächst einmal 3 Monate obligatorisches Warten auf eine Bestätigung aus Brüssel. Nun kommt der Clou: Anstatt nachträglich dann die Verordnung dem Bundesrat vorzulegen geschieht dieses nun parallel. Das spart Zeit, denn dem BMVI drückt die Zeit im Nacken.

Der E‐Scooter von Metz, kurz „Moover“ genannt, darf aufgrund einer Sondergenehmigung des Kraftfahrt‐Bundesamtes als erstes komplett in Deutschland hergestelltes Elektrokleinstfahrzeug auf Straßen und, ähnlich wie bei einem Fahrrad, auch auf Radwegen gefahren werden. So jedenfalls Metz “Moover” zu der aktuellen Situation. Der BMW X2 City darf ebenfalls aufgrund der Sondergenehmigung in den Straßenverkehr, nur ist er nicht komplett in Deutschland gefertigt.

Somit ist der Metz „Moover“ vor vielen Konkurrenzprodukten legal im deutschen Straßenverkehr unterwegs. Der solide verbaute Elektro‐Tretroller erfüllt alle Anforderungen, die an StVZO §20 gestellt werden. Es besteht keine Helmpflicht.

Das Kraftfahrt‐Bundesamt erteilte dem Metz Moover bereits vor der noch ausstehenden eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge‐Verordnung) eine Sondergenehmigung mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), durch die das Fahrzeug auf deutschen Straßen und ausgewiesenen Radwegen fahren darf. Ein akkreditiertes Prüfinstitut testete den Metz Moover außerdem in Anlehnung an die Pedelec‐Norm DIN EN 15194 und befand ihn als ein ebenso sicheres und hochwertiges Fortbewegungsmittel wie ein Elektrofahrrad.

2) Ausnahmeverordnung

Die Ausnahmeverordnung für Geräte ohne Lenk-/Haltestange soll gleichzeitig zur eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge‐Verordnung) auf den Weg gebracht werden, so das BMVI. So können dann Hoverboards, E Skateboards, Mono Wheels laut dem Ministerium ebenfalls im 1. Halbjahr 2019 gefahren werden. Die Ausnahmeverordnung ist laut dem BMVI nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, dadurch ist das Verfahren recht schnell.

Fazit:

Für alle anderen E Scooter ohne Sondergenehmigung ist die Rechnung einfach: Ende Februar plus 3 Monate ergibt Ende Mai für die eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge‐Verordnung). Parallel wird an der Ausnahmegenehmigung für E Boards gearbeitet. Diese will man dann ganz schnell legalisieren, wie betont wurde. Die Ereignisse überschlagen sich nun förmlich.

BMVI eKFV
BMVI zur eKFV