Personal Light Electric Vehicle (PLEV)

Personal Light Electric Vehicle (PLEV)

31. Dezember 2017 1 Von EScooterBlog

Personal Light Electric Vehicle (PLEV) – Was hat es damit auf sich?

Unter dem Begriff „Personal Light Electric Vehicles“ (kurz: „PLEV“) versteht man eine neu zu definierende Fahrzeugklasse für sog „E Scooter“ (wie z.B. E Tretroller), die mit genau definierten technischen Standards eine Voraussetzung für die Zulassung von E Scootern im öffentlichen Straßenverkehr bzw. auf Geh- und Radwegen werden soll. Was genau hat man darunter zu verstehen?

EScooter scheinen sich in den letzten Jahren offensichtlich zunehmender Beliebtheit zu erfreuen. Unter dem Oberbegriff „E Scooter“ werden diverse kompakte, motorunterstützte Fortbewegungsmittel zusammengefasst, die sich vor allem für den urbanen Bereich und kurze Ausflüge ins Grüne eignen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Fahrzeugtypen wie Elektroroller, klappbare E Tretroller oder auch Stehroller (z.B. Segways).

Grundsätzlich macht das Fahren von E Scooters großen Spaß, und aufgrund der kompakten Bauweise sind diese Fahrzeuge geradezu perfekt für den städtischen Bereich geeignet – schließlich könnte man damit auch problemlos durch Fußgängerzonen cruisen und die Fahrzeuge bei Bedarf einfach mit in die Wohnung / zum Arbeitsplatz nehmen etc. Gerade die klappbaren E Tretroller wären ideal für den Einsatz im Alltagsgebrauch.

Allerdings gibt es dabei ein grundsätzliches Problem: Für Fahrzeuge wie motorisierte Tretroller etc. gibt es momentan noch keine Straßenzulassung. Dies liegt daran, dass Fahrzeuge wie E Tretroller bislang zu keiner bestehenden Fahrzeugkategorie zählen (im Gegensatz zu E Bikes oder Mopeds etc.). Das bedeutet, dass man derartige Fahrzeuge zurzeit nur auf Privatgelände benutzen darf und, je nach Ausschilderung, auch in Wäldern und Parks, in Hafenbereichen, auf Messegelände, Golf- und Campingplätzen sowie Flughäfen etc. Die gute Nachricht: Für das Jahr 2018 wird eine europaweite Zulassung erwartet.

Ein interessanter Vorstoß in diese Richtung kommt von dem deutschen Elektroroller-Hersteller EGRET (eine Marke der Urban Electrics GmbH): Genau gesagt, arbeitet Florian Walberg, der Gründer der Urban Electrics GmbH, in einer Arbeitsgruppe des technischen Komitees in Brüssel gemeinsam mit Firmen wie Honda, Segway, Decathlon und Toyota mit Hochdruck daran, die technischen Standards der Fahrzeugklasse „Personal Light Electric Vehicles“ (kurz „PLEV“) aufzusetzen, wodurch die Grundlage für eine europaweite Straßenzulassung geschaffen werden soll.

Das erste Modell mit dem EGRET eine Zulassung als PLEV anstrebt, ist das EGRET One V3. Doch warum gerade dieses Modell?

Der Grund dafür ist, dass bei diesem speziellen E Tretroller die maximale Motorunterstützung auf 20 Km/h begrenzt wurde (bei anderen EGRET Modellen beträgt die Maximalgeschwindigkeit dagegen bis zu 35 Km/h). Nach vierjähriger Kommissionsarbeit wurde nämlich klar, dass sich der Standard für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von PLEVs wohl an E Bikes bzw. Pedelecs orientieren wird, bei denen die Maximalgeschwindigkeit bekanntermaßen nicht höher sein darf als 25 Km/h (ohne Führerschein). Eine Voraussetzung für die europaweite Zulassung von PLEVs auf Rad- und Gehwegen ohne Führerschein wird also aller Voraussicht nach sein, dass deren Maximalgeschwindigkeit 25 Km/h nicht überschreiten darf. Deshalb entschied sich die Urban Electrics GmbH mit dem EGRET One V3 einen faltbaren Elektroroller auf den Markt zu bringen, bei dem sich zumindest die Maximalgeschwindigkeit bereits an dem (voraussichtlichen) künftigen Standard orientiert. Und die Chancen für eine Zulassung stehen gar nicht mal schlecht.

Fakt ist auf jeden Fall, dass das EGRET One Modell bereits zahlreichen Tests durch TÜV und Verbraucherschutz standgehalten hat, so dass einer Straßenzulassung eigentlich nichts im Wege stehen sollte.

Übrigens dürfen E Tretroller wie EGRET One in einigen EU Ländern dank spezieller Sonderzulassungen bereits auf öffentlichen Wegen bzw. im Straßenverkehr genutzt werden – allerdings in Deutschland bislang noch nicht. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Umstand im kommenden Jahr ändern wird.

Wenn EGRET mit diesem Vorstoß Erfolg haben und eScooter im Jahr 2018 endgültig und europaweit für den Straßenverkehr bzw. auf Geh- und Fahrradwegen zugelassen werden, dürften E Scooter ein ganz großes Ding werden und sicherlich innerhalb kürzester Zeit im Alltag nicht mehr wegzudenken sein! Wir drücken natürlich die Daumen und werden Sie über entsprechende Entwicklungen auf dem Laufenden halten.