
Mit dem E-Tretroller kommen die Bio-Tretroller, mit dem E-Scooter die Bio-Scooter
Einige Namen und Begrifflichkeiten entstehen erst dann wenn sie ihr eigenes Verschwinden ankündigen. So ist es mit dem “Festnetz”, dass erst so genannt wurde nachdem das “Mobiltelefon” aufkam.
Ähnlich verhält es sich mit dem “E-Bike”. Seit dem Aufkommen von “Pedelecs”, “S-Pedelecs”, die allesamt inzwischen etwas fälschlicherweise unter dem Begriff “E-Bike” zusammengefasst werden, entstand umgangssprachlich das Wort “Bio-Bike”. Womit gemeint ist, dass der Antrieb auf natürliche Weise, nämlich nur durch Treten vonstatten geht, als Opposition zum elektrounterstützten Antrieb. “Ich geh mal biobiken”, heißt schlicht und einfach Fahrradfahren auf natürliche Art und Weise. Meist mit einer gewissen Doppeldeutigkeit, meist unterschwellig gewollt, ausgedrückt.
- “Fahrradfahren” heißt praktisch beides, mit einem Fahrrad fahren und mit einem Pedelec fahren.
- “Biobiken” jedoch nur ein Fahrrad fahren ohne Elektromotor.
- “Ebiken” schließt das Fahrradfahren ohne Motor aus.
Beide obige Entwicklungen beschreiben einen sprachlichen Verdrändungsmechanismus über die Bedeutung der Wörter und was man gerade macht und tut. Aber da wollen wir gar nicht hin. Unser Ziel ist es aufzuzeigen was “Biotretrollern” ist und warum es wichtig wird es so zu bezeichnen. Es hat viel damit zu tun was auf uns zukommt, nämlich eine komplett neue Fahrzeugklasse und deren Legalisierung und wo wir damit fahren dürfen und wo nicht.
Wir nähern uns dem “Bio-Tretroller” und dem “biotretrollern”
“Bio” als Gegensatz zu “Elektro” ist also, wie oben schon ausgeführt, eine manchmal (selbst)ironisch, zumeist doppeldeutig gemeinte Bezeichnung. “Biotretrollern” ist grundsätzlich erstmal eine Angelegenheit die eher Kinder tun. Es ist die einfachere Form der rollenden Fortbewegung als Fahrradfahren. Man kann immer abspringen, fährt nie zu schnell und es ist (aus Kindersicht) doch einigermaßen bequem. Erwachsenen ist das häufig zu anstrengend, denn Ihre Fortbewegung ist ökonomisierter: Es geht nicht zum Spielplatz, zur Schule oder zu Freunden, sondern zur Arbeit, von der Arbeit oder zu weiterentfernten Zielen oder man ist aus zivilisatorischen Gründen zu faul und nimmt das Auto oder auch das Fahrrad. Vernachlässigt haben wir jetzt den Sport, wo der “Bio-Tretroller” eine kleine aber treue Schar von Anhängern genießt.
Nun kommen die E Scooter
“E-Scooter” sind Stand-Steh-Roller mit Elektroantrieb. “Scooter” heißt nicht anderes auf deutsch als “Roller” und der Begriff “E-Scooter” wird sich gegenüber dem Begriff “E-Roller” wahrscheinlich durchsetzen, da “E-Roller” grundsätzlich eher die elektrisierte Form der 45er Roller darstellen. Korrekterweise müßte es auch “E-Tretroller” oder “Elektro-Tretroller” heißen, denn es wird ja getreten (zumindest noch angetreten). Das Wort “E-Tretroller” ist aber lang und ziemlich uncool, genau wie “Elektrofahrrad”. Sowas sagt man überwiegend nicht. Anglizismen setzen sich in der deutschen Sprache gerne durch. Natürlich außer bei denjenigen die Anglizismen ablehnen. Anstatt “Elektrofahrrad” sagt man auch generell “E-Bike”, obwohl “E-Bikes” neben “Pedelecs” und “S-Pedelecs” eigentlich eine andere Bedeutung haben (das hatten wir ja schon oben angeschnitten). “E-Bike” hat sich aber durchgesetzt und zeigt die enorme Kraft neuer Wörter, die sich selbst über die Definitionen von Fahrzeugen hinwegsetzen. Für den Begriff “E-Scooter” ist selbiges gerade zu beobachten.
Zu den Elektrokleinstfahrzeugen und E-Scootern – wie man damit legal “biotretrollert”, auch da wo man nicht darf
Der Verkehrsraum der E-Scooter teilt sich nach der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung auf in zwei Klassen: Vereinfacht gesagt bis 12 Km/h priorisiert auf dem Gehweg und die bis 20 Km/h priorisiert auf dem Radweg.
Jetzt kommt das Entscheidende, laut der neuen Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung: “Ist ein Verbot für Fahrzeuge aller Art angeordnet, so dürfen Elektrokleinstfahrzeuge insgesamt dort geschoben werden.” So steht es zumindest wörtlich in der neuen Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung, Paragraph 12, Absatz 1.
Laut Aussagen des Fachreferats vom BMVI, die uns gesteckt wurden, ist es jedoch möglich, den bauartbedingt bis 20 Km/h fähigen E-Scooter (20er Scooter) z.B. in der Fußgängerzone zu nutzen, wenn denn der Motor ausgeschaltet ist. Die bauartbedingt bis 12 Km/h schnellen E-Scooter (12er Scooter) dürfen es in der Fußgängerzone ohnehin mit Motor laut Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung. Hat der 20-Km/h-E-Scooter (20er Scooter) also einen Freilauf kann er bei ausgeschalteten Motor problemlos genutzt werden. Hat der 20-Km/h-E-Scooter zum Beispiel eine Fahrstufe die bis 6 Km/h geht, ist es nicht zulässig diese z.B. in Fußgängerzonen zu nutzen, so das Fachreferat des BMVI. Also den E-Scooter bzw. E-Tretroller im ausgeschalteten Zustand zu nutzen, wie einen normalen Tretroller (Bio-Tretroller), ist daher ohne weiteres möglich. Auch auf Gehwegen oder wo das E-Tretroller fahren nicht zugelassen ist.
Nachtrag: Aber auch wenn das BMVI das Bio E Tretrollern schlussendlich auf Gehwegen nicht erlaubt, so ist ein guter Freilauf bei E Scootern immens wichtig. Die Abgrenzung von Tretrollern und E Tretrollern und die Betonung, dass man nun mal nicht eben eine Runde E Tretrollert, sondern Bio Tretrollert hängt wie oben gezeigt von der sprachlichen Entwicklung ab.
Das ist also “Biotretrollern”: Entweder einen Tretroller ohne Elektroantrieb fahren oder einen E-Tretroller mit ausgestellten Motor nutzen.
Das setzt wie oben schon angeführt einen Freilauf voraus. Das ist nicht bei allen E-Scootern so. Ist ein motorbedingter Widerstand zu spüren, wird das Biotretrollern zu einem Kraftakt, ähnlich wie Fahrradfahren mit dem Mofa, oder E-Biken oberhalb der maximalen Tretunterstützung. Durchaus möglich, aber nicht praktikabel. Die Aufgabe an die zukünftige Fahrzeugentwicklung von E-Scootern ist also das Bio-Tretrollern (oder auch Bio-E-Scootern) zu ermöglichen. Einige E-Scooter Hersteller haben sich diesem Thema schon angenommen. Bei einigen E Scootern sind Bluettoth und Firmware Hacks im Umlauf die genau das ermöglichen.
Fazit
Es wird schwierig für Dritte (im Zweifelsfall sind die Ordnungshüter gemeint) festzustellen, ob jemand mit einem E-Scooter der bauartbedingt bis 20 Km/h fahren darf, nun im (angeblichen) Bio-Tretroller Modus unterwegs ist (es wird nur so getan als ob man tritt), einen E Scooter fährt der bis 12 Km/h beschleunigen kann oder einen 20-Km/h-E-Scooter (20er Scooter) unter seinen Füßen hat. Von außen ist vermutlich ein 12er E Scooter nicht von einem 20er E Scooter zu unterscheiden. Der Versicherungsaufkleber ist der gleiche und höchstwahrscheinlich werden 12er Scooter genauso aussehen wie 20er Scooter.
Ganz unberechtigt ist es nicht davon auszugehen, dass Bio-Tretrollern mit einem E-Scooter, E-Scooter fahren bis 12 Km/h oder E-Scooter fahren bis 20 Km/h zu einigen Verwirrungen führen wird. Für die Nutzung von E-Scootern aber heißt es die Freiheit, die es braucht damit die neue Fahrzeugklasse ein voller, durchschlagender Erfolg wird. Für Kritiker der E Scooter Verordnung ist dieser Tatbestand sicherlich ein gefundenes Fressen.
Viele die jetzt schon einen Scooter haben, der nicht durch die Typengenehmigung kommt und keine ABE erhalten wird, fragen sich natürlich ob ihr E Scooter im Bio-Tretroller Modus legal wäre. Diese Frage können wir derzeit nicht abschließend beantworten. Es bleibt viel Spielraum für Spekulationen. Wir haben dazu bereits hier auführlich berichtet.
Andere Wortvorschläge
Welche Wortkombinationen für die Tätigkeit einen Elektrokleinstfahrzeug zu fahren sich durchsetzen wird, ist natürlich noch recht offen. Aus dem “Skateboard fahren” wurde immerhin schon “skaten”. Da sind die Skateboarder klar im Vorteil. Hier einige (nicht immer ganz ernst gemeimte) Möglichkeiten für den Bereich “Scooter”:
(Tätigkeit) – (Bedeutung)
Ich scootere – Ich fahre mit meinen Scooter (Tretroller)
Ich bin dann mal escootern / Ich escootere – Ich fahre mit meinen E Scooter (E Tretroller)
Ich bin bioscootern / Ich bioscootere – Ich fahre Tretroller ohne Elektromotor
Ich bin dann mal bioescootern / Ich bioescootere – Ich fahre ohne Elektroantrieb Elektrotretroller
Ich geh biotretrollern / Ich biotretrollere – Ich fahre Tretroller ohne Motor
Ich bin dann mal bioetretrollern / Ich bioetretrollere – Ich fahre ohne Elektroantrieb Elektrotretroller
Konjugation (Vorschläge):
Ich scootere, Du scooterst, Er/Sie/Es scootert, Wir scootern, Ihr scootert, Sie scootern
Ich tretrollere, Du tretrollerst, Er/Sie/Es tretrollert, Wir tretrollern, Ihr tretrollert, Sie tretrollern
Kurzbezeichnung von E Scootern (Vorschläge):
Mit den 2 Klassen von E Scootern, die die bis 12 km/ fahren und diejenigen die bis 20 Km/h fahren dürfen, wird die Notwendigkeit auch steigen, sie durch eine einfache Bezeichnung zu kennzeichnen:
E Scooter mit 12 Km/h Höchstgeschwindigkeit – 12-Km/h-E-Scooter – 12er E Scooter
E Scooter mit 20 Km/h Höchstgeschwindigkeit – 20-Km/h-E-Scooter – 20er E Scooter