Eilmeldung: Die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung tritt in Kraft – Finale Fassung liegt vor

Eilmeldung: Die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung tritt in Kraft – Finale Fassung liegt vor

22. Februar 2019 20 Von EScooterBlog

Kommende Woche wird Verkehrsminister Scheuer die neue Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) unterschreiben. Bald werden also E Scooter legal fahren. Wir berichten hier in unserem Beitrag über die Verordnung. Die finale Fassung der eKFV liegt uns bereits vor. Wir arbeiten diese nun Punkt für Punkt durch und werden alle Änderungen zum bisherigen Entwurf hier vorstellen.

Weiterer Ablauf: Nachdem die Verordnung (auch E Scooter Gesetz genannt) dann von Verkehrsminister Scheuer unterschrieben wurde, muss diese von der Europäischen Kommission und dem Bundesrat geprüft werden. Eine sogenannte Stillhaltefrist von 3 Monaten bei der Europäischen Kommission muss leider wohl obligatorisch eingehalten werden. Eine Zustimmung beider Institutionen gilt bislang als sicher.

Nun ist der Weg frei für E-Scooter mit Straßenzulassung!

Anmerkung: Eine Übersicht aller bekannten Fakten der finalen Fassung der neuen Verordnung am Ende von diesem Artikel (nach unten scrollen)!

Die Freude auf Seiten der unermüdlichen Kämpfer für eine Verkehrsrevolution ist groß:

“Ab jetzt ist die Verkehrsrevolution nicht mehr aufzuhalten. Die Arbeit ist aber noch nicht getan: Wir müssen die Verordnung mit Leben füllen und auf die Straße bringen. Fahrzeuge ohne Lenkstange müssen zudem in der angekündigten Ausnahmeregelung legalisert werden.” Jens Müller, EScooter.Blog.

“Wenn ihr wüsstet, wie weitreichend diese Verordnung das mobile Stadtbild von morgen beeinflussen wird. Ich kann es kaum erwarten.” Florian Walberg, Walberg Urban Electrics.

Die Führerscheinpflicht fällt weg

Wir haben die finale Fassung mit den letzten Entwürfen verglichen. Der größte Unterschied: Die Führerscheinpflicht fällt ganz weg. Das Mindestalter verringert sich auf das vollendete 12 Lebensjahr. Wer über dem vollendeten 14 Lebensjahr alt ist, darf nur bauartbedingte E Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 12 Km/h pro Stunde fahren. Die Maximalgeschwindigkeit bei E Scootern liegt, wie bereits bekannt, ansonsten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bei 20 Km/h.

Erste Reaktionen der E Scooter Sharing Anbieter:

Mit dem Wegfall der lästigen Führerscheinpflicht wird eine größere Zielgruppe erreicht, vor allem im urbanen Bereich. Das erfreut die E Scooter Sharing Anbieter besonders:

“Der Weg ist nun frei, die Mobilität auch in deutschen Städten nachhaltig zu verbessern. Darauf freuen wir uns”, kommentiert TIER Mobility CEO Lawrence Leuschner. Mit genau diesem Ziel ist das Unternehmen 2018 gestartet und begrüßt dementsprechend die neue Verordnung auf heimischem Boden. TIER Mobility ist ein 2018 in Berlin gegründeter Sharing-Anbieter für elektrische Tretroller. Das Unternehmen ist bereits in weltweit 12 Städten aktiv und wird 2019 sicherlich den Betrieb in zahlreichen deutschen Städten aufnehmen. Das Unternehmen steht für eine nachhaltige, stressfreie und umweltfreundliche Fortbewegung in unseren Städten. “In unseren Gesprächen mit Verantwortlichen der deutschen Städte wird immer wieder klar, dass neue Mobilitätskonzepte dringend benötigt werden und der Dialog zwischen TIER und der Stadt besonders begrüßt wird”, sagt Philipp Haas, Vice President Expansion von TIER Mobility. Die Akzeptanz für Leihroller dürfte durch das Wegfallen der Führerscheinpflicht nochmal größer sein.

Versicherungspflicht per Versicherungsaufkleber

Im letzten Entwurf war von einem Versicherungskennzeichen in Form eines Schildes die Rede, dieses wird nun durch einen Versicherungsaufkleber ersetzt.

Schematische Darstellung des Versicherungsaufklebers (5,28 cm mal 6,5 cm) mit Hologram:

Versicherungsaufkleber mit Hologram
Versicherungsaufkleber mit Hologram

E Scooter nutzen denselben Verkehrsraum wie Fahrräder

E Scooter nutzen denselben Verkehrsraum wie Fahrräder. Sie sind auf Fahrradwegen und Radfahrstreifen erlaubt. Sind keine vorhanden, darf die Straße genutzt werden.

Neues E Scooter Verkehrszeichen

Elektrokleinstfahrezeuge frei
Referentenentwurf Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
„Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 Km/h frei“

Die ersten Stimmen zur finalen Fassung der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung:

“Ab jetzt ist die Verkehrsrevolution nicht mehr aufzuhalten. Die Arbeit ist aber noch nicht getan: Wir müssen die Verordnung mit Leben füllen und auf die Straße bringen. Fahrzeuge ohne Lenkstange müssen zudem in der angekündigten Ausnahmeregelung legalisert werden.” Jens Müller, EScooter.Blog.

“Der Weg ist nun frei, die Mobilität auch in deutschen Städten nachhaltig zu verbessern. Darauf freuen wir uns.” Lawrence Leuschner, CEO von TIER Mobility.

“Wenn ihr wüsstet, wie weitreichend diese Verordnung das Mobile Stadtbild von morgen beeinflussen wird. Ich kann es kaum erwarten.” Florian Walberg, Walberg Urban Electrics (Egret).

“Team Moovi steht in den Startlöchern. Der erste Schritt in die Richtung urbaner E-Mobilität in Deutschland ist damit gemacht. Wir freuen uns sehr, im Austausch mit unseren Kunden endlich ausschließlich über die Vorteile und Anwendungsfälle von E-Scootern im Straßenverkehr zu sprechen und nicht mehr über die Veröffentlichung einer Verordnung spekulieren zu müssen.“ Janik Lipke, Co-Founder von Moovi.

„Wir sehen in der Mikromobilität mehr als nur einen Trend, sondern die Zukunft der urbanen Mobilität in den Innenstädten! Durch die Verordnung wird für eine Entlastung der herkömmlichen Verkehrsmittel gesorgt und den Menschen wird eine echte Ergänzung/ Alternative im täglichen Mobilitäts-Mix geboten. Unsere Innenstädte, wie wir sie heute kennen, werden sich maßgeblich zum positiven verändern – die Zukunft steht in den Startlöchern.“ Dominik Neyer, Yorks Scooter.

“Electric Empire begrüßt es sehr, dass der neue Referentenentwurf nach nun fast 9 Monaten Wartezeit bekannt gemacht wurde. Des Weiteren, und das war so auch angekündigt, beschäftigt sich der Referentenentwurf nur mit E-Scootern. Nutzer von Elektroskateboards, One-/Monowheels und anderen Mobilitätslösungen ohne Lenkstange müssen weiter auf die noch ausstehende ‘Ausnahmeverordnung’ warten.” Lars Zemke, Electric Empire.

Die bekannten Kernpunkte der neuen Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung im Überblick

A) Voraussetzungen für eine Elektrokleinstfahrzeuge Zulassung:

1) Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis mit Typenschild (Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild mit der Aufschrift “Elektrokleinstfahrzeug”),
2) Haftpflichtversicherung mit einem jährlichen Versicherungsaufkleber inkl. Hologram am Elektrokleinstfahrzeug (Größe des Aufklebers: 5,28 cm mal 6,5 cm),
3) Keine Führerscheinpflicht. Ab vollendeten 12. Lebensjahr gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis 12 Km/h. Ab vollendeten 14. Lebensjahr gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis 20 Km/h,
4) Stehend gefahren ohne Sitz, wenn balancierend gefahren wird, dann auch optional mit Sitz,
5) Lenk- oder Haltestange,
6) Höchstgeschwindigkeit entweder 12 Km/h oder 20 Km/h,
7) Dauerleistung maximal 500 Watt (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird),
8) Maße: Gesamtbreite bis 70 cm, Gesamthöhe bis 140 cm und Gesamtlänge bis 200 cm,
9) Gewicht: Fahrzeugmasse ohne Fahrer bis 55 kg,
10) Licht: Vorder- Rück- und Bremslicht,
11) Bremsen: Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen,
12) Beschallung: helltönende Glocke,
13) Keine Helmpflicht,
14) Keine Blinkerpflicht. Richtungsanzeige wie beim Fahrrad,
15) Keine Displaypflicht. In der vorherigen Fassung war eine Ladestandsanzeige Pflicht.

B) Der Verkehrsraum – Zwei Arten von Elektrokleinstfahrzeugen kennt die neue Verordnung

Es wird zwei Kategorien von Elektrokleinstfahrzeugen nach der neuen Verordnung geben. Schauen wir wir uns beide genauer an (Anmerkung: Die Möglichkeit unter 1) wurde im Nachinein geändert): 

1) Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 Km/h (von weniger als 12 Km/h) dürfen Personen fahren, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. 

Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge von bis zu 12 Km/h auf Gehwegen, auf gemeinsamen Geh- und Radwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf baulich angelegten Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden, und wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge von bis zu 12 Km/h auf Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf baulich angelegten Radwegen und Seitenstreifen gefahren werden.

2) Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Km/h (von nicht weniger als 12 Km/h) sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge von bis zu 20 Km/h nur Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge von bis zu 20 Km/h nur Radwege und Seitenstreifen befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden. 

C) Weitere Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge:

1) Nacheinander fahren.
2) Rechts fahren.
3) Richtungsanzeige tätigen.
4) Rücksicht nehmen.
5) Abstellen wie Fahrräder.

Anmerkungen:

  • Wir danken für das sehr große Interesse an unserem Beitrag. Dieser Artikel wird immer noch ständig erweitert. Änderungen arbeiten wir nach und nach hier ein.
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