
10 wichtige Fragen und Antworten zur E Scooter Verordnung
Die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (EKFV) wurde am 19. Februar vom Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur notifiziert und hat dann die EU Kommission passiert. Als letzte Hürde hat die Verordnung am 17. Mai den Bundesrat genommen, wenn auch in leicht veränderter Form.
Jetzt erschließen sich weitere wichtige Fragen: Wann kann ich fahren? Was darf ich und was nicht? Womit darf ich fahren?
1) Wann tritt die Verordnung endlich in Kraft?
Die Verordnung gelangt nun zum Bundespräsidenten und wird dann im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dann gilt sie als gültig. Es wird davon ausgegangen, dass dieses noch ca. 2 bis 6 Wochen dauert.
2) Welche Voraussetzungen müssen E Scooter erfüllen?
Die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung legt zunächst fest, dass die Elektrokleinstfahrzeuge nicht schneller als 20 Km/h fahren dürfen.
Die sogenannte Nenndauerleistung ist auf 500 Watt beschränkt. Die Spitzenwattabgabe, eigentlich der viel wichtigere Part, ist nicht definiert. Sie benötigen weiterhin Bremsen, Licht,…
Alle technischen Eckdaten die eingehalten werden müssen werden zuvor geprüft: Alle E Scooter mit Straßenzulassung benötigen nach der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung eine Typengenehmigung vom Kraftfahrzeugbundesamt mit FIN (Fahrzeug-Identifikationsnummer).
Weiterführender Artikel: Hier (die dort ebenfalls aufgeführten 12 Km/h Gehweg E Scooter sind weggefallen).
3) Können bereits gekaufte E Scooter legal auf der Straße fahren?
Ja und Nein. Bereits gekaufte oder in Zukunft gekaufte E Scooter ohne eine Typengenehmigung und FIN (Fahrzeug-Identifikationsnummer) erhalten keine Versicherungsplakette.
Zwei E Scooter wurden zuvor per Sondergenehmigung innerhalb der L1e Klasse freigegeben: Der BMW X2 City und der Metz Moover. Nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung werden diese in die Elektrokleinstfahrzeuge Klasse eingeordnet.
Ausnahmen: Entweder beantragt der Hersteller eine Typengenehmigung nachträglich und bringt diese mit der FIN an oder der Besitzer erlangt diese durch eine Einzelabnahme. Beide Möglichkeiten sind theoretisch möglich, praktisch aber eher unwahrscheinlich. Am ehesten werden Hersteller im Austausch alter E Scooter Ihren Kunden Rabatte und Sonderkonditionen einräumen (IO Hawk und Egret).
4) Dürfen alle Elektrokleinstfahrzeuge fahren?
Nein. Als Altersbeschränkung gilt, dass das 14. Lebensjahr vollendet sein muss. Also ab 14 Jahren.
5) Besteht bei E Scootern eine Helmpflicht?
Eine Helmpflicht besteht nicht. Es wird aber dringend empfohlen einen Helm zu tragen. Gerade bei Fahranfängern machen auch Knie- und Ellenbogen-Protektoren Sinn.
6) Brauche ich für Elektrokleinstfahrzeuge eine Versicherung?
Ja, man muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Kosten hierfür liegen bei 30 Euro bis 60 Euro pro Jahr, eine kleine Versicherungsplakette muss gut sichtbar am hinteren Teil des Fahrzeugs angebracht werden. Weiterhin empfiehlt es sich über weitere Versicherungen, wie eine (Teil-)Kasko Versicherung, nachzudenken.
Der große E-Scooter Versicherungen Vergleich
Weiterführender Artikel: Hier
7) Wo dürfen E Scooter fahren?
Die neue Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge nehmen im Prinzip denselben Verkehrsraum ein wie Fahrräder: E Scooter dürfen dort fahren wo Fahrräder fahren dürfen. Hinzu kommen Sonderzeichen speziell für Elektrokleinstfahrzeuge.
Weiterführender Artikel: Hier
Die Fahrzeugart zu wechseln ist hingegen nicht möglich. Das heißt ein E Tretroller kann nicht im ausgeschalteten Modus als “Bio Tretroller” einfach so über Gehwege und durch Fußgängerzonen gefahren werden.
Weiterführender Artikel: Hier
8) Darf ich mein Elektrokleinstfahrzeug im ÖPNV mitnehmen?
Die Verkehrsbetriebe, mit ihren jeweils eigenen Beförderungsbedingungen, stellen auf einer Landkarte ein Flickenteppich wie im Mittelalter dar. Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur möchte allerdings flächendeckend die Mitnahme von E Scootern im ÖPNV erlauben. Gerade die Mitnahme in Bussen und Bahnen ermöglicht den Einsatz auf der “Letzten Meile”, also den sogenannten intermodalen Einsatz. Hier gilt es also aus praktischer Sicht erstmal die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsbetriebes zu lesen.
9) Wann kommen die neuen E Scooter mit Zulassung auf den Markt?
Abgesehen von den beiden E Scootern mit Sondergenehmigung (BMW X2 City und Metz Moover) kommen die neuen E Scooter mit Straßenzulassung bald nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung auf den Markt. Hier gibt es einerseits beim Kraftfahrzeugbundesamt und andererseits bei den wenigen Fabriken, die in Süd-Ost-Asien die meisten E Scooter herstellen, jeweils ein “First In, First Out.” Das heißt die als erstes in der Warteschlange sind, werden auch als erstes bedient. Nachdem dann die E Scooter produziert worden sind müßen sie in Containern nach Deutschland, durch den Zoll und in die Läden und Online Shops.
10) Wie teuer werden E Scooter mit Zulassung sein?
Die günstigeren von den E Scootern mit Straßenzulassung werden wohl für einen Verkaufspreis ab 500 Euro in den Handel kommen. Die Oberklasse liegt derzeit bei ca. 1.500 Euro. Es ist eine leichte Preissteigerung zu erwarten. Billigangebote deutlich unter 400 Euro dürften zwar nicht ausgeschlossen, aber von minderer Qualität sein. Es empfiehlt sich bei den E Scootern auf Qualität zu achten.
Ich frage mich warum E Scooter eine Versicherungspflichtversicherung benötigen und E-Fahrräder nicht? Ist von mir nicht nachvollziehbar. Und E-Fahrräder ohne Versicherungspflicht dürfen bis 25 Km/h fahren und E-Scooter mit Versicherungspflicht nur bis 20 Km/h, wo die meisten zur Zeit erhältlichen bis 25 Km/h fahren können. Da ist mal wieder am Bedarf vorbei entschieden worden. Toll was wir da für Politiker im im Bundesrat sitzen haben.
Der Unterschied wird gemacht ob tretunterstützend oder selbstfahrend. Ja, leider…
Ich hoffe dass der Moovi nicht teurer wird, der kostet aktuell noch ohne ABE 600€
Mit einer Preiserhöhung ist bei allen E Scootern zu rechnen. Beim Moovi werden wir es sehen.
Eure Berichterstattung ist echt spitzenklasse. Sachlich, prägnant und mit allen wichtigen Details. Ein toller Blog, der super hilfreich für die EScooter-Community ist. Toi Toi Toi
bundesdeutsch denkende bürokraten mit regulierungswut sind am werken…
Sehr schöne Zusammenfassung, vielen Dank. Habe des Öfteren auch das Gefühl, dass Zeitungsredakteure die einen Auftrag für einen Artikel bekommen dann direkt hier abschreiben ;-). Danke für die Infos und Euer Engagement.