
Kann ein E Scooter im Nachhinein eine Straßenzulassung erlangen?
Das Szenario: Du hast ein E Scooter 2018 gekauft und nun kommt 2019 das neue E Scooter Gesetz. Du hast also ein E Scooter ohne Straßenzulassung. Wird ein bereits gekaufter E Scooter nachträglich ein Elektrokleinstfahrzeug mit Zulassung werden können?
Diese Fragestellung erreicht uns immer wieder: Das heiß ersehnte, neue E Scooter Gesetz (Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung) steht kurz bevor. Viele die bereits einen Elektrostehroller (E Scooter) besitzen, fragen sich nun ob sie Ihren E Scooter nachträglich versichern können. Kann also ein E Scooter im Nachhinein eine Straßenzulassung erlangen?
Alternative: E-Scooter mit Straßenzulassung
Zunächst müssen wir uns die Voraussetzungen anschauen nach dem aller Wahrscheinlichkeit nach ein E Scooter in Zukunft eine Zulassung bekommen wird:
Um einen E Scooter mit einer Haftpflichtversicherung zu versichern, benötigt er grundsätzlich eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. COC (Certificate of Conformity) nach § 20 StVZO. Diese erteilt das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) für jedes Fahrzeugmodell. Nimmt ein Hersteller Veränderungen an einem Fahrzeugmodell vor, so erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis. Um eine Typengenehmigung zu erlangen, müssen die Fahrzeughersteller jedes Fahrzeugmodell beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) einreichen. Es wird dann geprüft und es werden mehrere Gutachten erstellt. Diese Prüfung kostet den Hersteller jedes mal einen relativ hohen, meist mindestens fünfstelligen Betrag. Bei erfolgreicher Prüfung erlangt das Fahrzeug eine sogenannte Typengenehmigung. Mit der Typengenehmigung erhält jedes Fahrzeug ein Typenschild, dass der Hersteller am Fahrzeug anbringen muss. Auf ihm enthalten ist unter anderem zum Einen die Bezeichnung der neuen Fahrzeugklasse “Elektrokleinstfahrzeug” und zum Anderen eine Fahrzeugnummer. Der Aufwand ist hier also relativ hoch. Weswegen auch Fahrzeuge, die diesen Prozeß durchschritten haben, sich alleine aufgrund dessen für den Käufer verteuern.
E Scooter ohne Straßenzulassung: Alte E Scooter entsprechen wahrscheinlich nicht den Anforderungen an das neue E Scooter Gesetz.
Die bittere Erkenntnis: Alle bereits verkauften und ausgelieferten E Scooter Modelle besitzen weder eine ABE, noch eine COC, und erhalten daher auch kein reguläres Typenschild. Theoretisch wäre ein Rückruf durch den Hersteller möglich, wenn denn dasselbe Modell eine Typengenehmigung im Nachhinein bekäme. Da aber die meisten Fahrzeuge nicht den neuen Anforderungen entsprechen, bzw. niemand genau sagen kann wie die neue Verordnung (EKFV) genau aussieht, ist das so gut wie ausgeschlossen das die schon verkauften E Scooter eine nachträgliche Zulassung bekommen. Das Händler oder gar der Kunde, also Sie, das Typenschild selber anbringen können gilt als ausgeschlossen. Entweder ist die maximale Geschwindigkeit nicht auf die zu erwartende Maximalgeschwindigkeit von 20 Km/h beschränkt, die Anzahl und etwaige Wirkungskraft (Details sind noch nicht genau bekannt) der Bremsen ist zu gering, oder es ist einfach kein Vorder-, Rück- oder Bremslicht vorhanden. Entsprächen sie den neuen Anforderungen und käme genau dasselbe Fahrzeugmodell zu einer Typengenehmigung, so müsste der Hersteller immer noch eine nachträgliche Anbringung des Typenschilds vornehmen.
Wie kommt es das einige Hersteller sogar schon mit einer Typengenehmigung werben?
Der BMW X2 City und der Metz Moover werben damit das sie für die neue Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (EKFV) bereits bis zu dessen inkraftreten über eine Sondergenehmigung als Leichtmofa (L1e) vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zugelassen sind. BMW Motorrad, die sich für die Entwicklung des BMW X2 City verantwortlich zeichnen, übernehmen sogar für das erste Jahr die Haftpflichtversicherung des E Scooters. Seit Mitte Februar sind angeblich bereits Anträge beim Kraftfahrzeugbundesamt zulässig. Das Bundesverkehrsministerium hat immer wieder deutsche Hersteller wie BMW, Metz, Egret, Yorks und andere Hersteller eingeladen und mit ihnen den Entwurf abgesprochen. Denn das Bundesministerium wollte, nach einer Kette von Verzögerungen, Fehlern und Nichtwissen, nun an der Realität die neue Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung ausrichten. Andererseits hatten BMW Motorrad und Metz 2018 vergeblich versucht ihre Fahrzeuge in einem ersten Anlauf als Pedelec zuzulassen. Es ist bereits ihr zweiter Versuch.
Andere Fahrzeuge mit Straßenzulassung fallen entweder in die L1e Klasse (E Scooter mit Sitz und Rückspiegel,…) oder der MobHV Klasse (einachsige, zweispurige Stehroller mit Lenkstange). Soweit bekannt ist, sollen die Fahrzeuge der MobHV in die neue EKFV übergehen.
Wie weit ist die neue Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung?
Letzten Informationen zufolge steht die neue Verordnung kurz bevor. Uns liegen Screenshots über kleine Änderungen am Entwurf aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) vor. Der Entwurf scheint hier tatsächlich (einige können es kaum glauben) in die letzte Phase einzutreten. Wenn nicht noch auf den letzten Metern das Unwahrscheinliche und Unaussprechliche passiert und alles doch noch zum Erliegen kommt, dann wird die neue Verordnung im Frühjahr 2019 (= 1. Halbjahr 2019) kommen. Dieses wurde auch im “Plenarprotokoll 19/76 Deutscher Bundestag. Thema: Elektrokleinstfahrzeuge.” von Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, bestätigt.
Welche Möglichkeiten der Zulassung gibt es noch?
Über die Allgemeine Betriebserlaubnis hinaus gibt es eine Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge nach § 21 StVZO. Diese wird von der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle für jedes einzelne Fahrzeug erteilt. Auch hier wird ein Gutachten erstellt, jedoch ein Einzelgutachten. Dieses dürfte jedoch sehr aufwendig sein. Fraglich bleibt ob z.B. eine Drosselung auf die anstehenden 20 Km/h dauerhaft überhaupt durch den Kunden selber vorgenommen werden kann. Andere Aspekte mal außen vorgelassen. Gerade auch weil es sich um eine komplett neue Fahrzeugklasse handelt, sind hierzu noch keine Regularien bekannt. Wir also diesen Weg geht, hat alleine schon damit zu kämpfen der Erste mit seinem Anliegen zu sein.
Fazit:
Wer ein E Scooter gekauft hat, vor der Einführung der neuen Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung muss davon ausgehen, dass er es nicht legal im Bereich der StVZO bringen wird. Ohne ABE bzw. COC und Typenschild ist keine Haftpflichtversicherung möglich, ohne Haftpflicht keine Zulassung. Eine Ausnahme scheinen die neuen E Scooter von BMW und Metz zu sein, die anscheinend eine Sondergenehmigung vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) befinden. Hier gehen die Hersteller anscheinend in die Verpflichtung dafür gerade zu stehen. Beim BMW X2 City ist der Verkaufsstart zwar Anfang Februar, die Auslieferung scheint sich aber noch hinzuziehen (ob bis zur Verordnung ist uns leider unbekannt). Allerdings haben auch andere Hersteller wie Egret oder IO Hawk angekündigt ganz vorne mit dabei zu sein. Ändern tut dieses an der nicht möglichen, nachträglichen Zulassung, der schon im Umlauf befindlichen E Scooter, jedoch nichts.
Es ist sehr traurig mit DE Gesetzen. Ein E-Scooter mit Federung und Allrad Antrieb und breiteren reifen auf jeden Fall sicherer ist als die ganze kleine e-Scooter mit 8.5 Zoll reifen. Ein 2000w E-Scooter kann man auf 20 Km/h Reduzieren und damit praktisch jeden Berg hoch fahren. In Russland zum Beispiel braucht Mann kein Führerschein bis 4000W. Da fühlt man sich frei. Bei uns ist natürlich alles durch den A…sch, leider.
ich hatte schon viele E-Roller gesehen gefahren und repariert
ganz ehrlich es macht mich wütend
wenn ich billig china roller sehe die gefühlt auseinander fallen beim fahren
nicht mal nen jahr alt sind und alles wackelt wie sau an dem ding das man schon nicht mehr sicher mit fahren kann aber trotzdem ne versicherungsplakette hat
ich hab nen kumpel der sich wegen solcher billig scheisse die handgelenke gebrochen hat
und mein 3 jahre alter roller nicht mal angemeldet werden kann
obwohl er 3 jahre soagr nen harten winter durch hat
immer noch top läuft bremst und leuchtet
und KLINGELT sogar
was ist nur los
ich hab im februar mein kumpel damit fahren lassen er wurde nartürlich mit erwischt
die cops haben den einegezogen gehabt und geprüft
und selbst der polizist sagte : Bremse neueinstellen rücklicht ran (war defekt ) versichern lassen
das das teil 25 Km/h fährt hat ihn nicht so interessiert anscheind ansonsten geht das ding voll klar
und ist seines erachtens voll in ordnung nur das er eben nicht versichert ist nun krige iich aber für den Iwatmotion R9 Extreme
keine Fin und das kotzt echt an obwohl ich sagen muss das es nicht der hochwertigste roller ist ist er dafür top und besser als die meisten roller
ich habe sogar den mit den dämpfern hinten
mein kumpel hat sich Den NINEbot g30 geholt bei media markt Marktführer und der ist nur 2 mal mit gefahren hat das ding eingschickt 5 wochen gewartet und nur auf nachdruck quasi es zurrückgesendet bekommen weil sie es noch nicht bearbeitet hatten als er weider kam fuhr er 1 woche mit und wieder das gleiche problem jetzt ist er wieder bei ninebot und fährt wieder nicht also überleg mal mein kumpel hat jetzt von dem halben jahr der gezahlten versicherung nur 3 wochen gefahren we behindert ist das denn wozu ne versicherung wenn die eh nich fahren hahaha
naja ich würde mir wünschen das man eine vernünftige bezahlbargünstige Maßnahme einführt das man die gekauften roller überprüfen lässt beim tüv eine unebdenklichkeitsbescheinigung bekommt oder irgendetwas der gleichen und ihn einfach ohne weiteres versichern lassen kann wenn der tüv den zustimmt
das wäre doch kein problem oder ich meine wir führen hier nun kein 1 tonnen Fahrzeug sondern nur ein E SCOOTER
Hallo ich brauche die Papiere für den E scooter Freego und die Betriebserlaubnis für den E scooter Freego Grüße Christian Steidl
Ich habe mir einen E-Scooter gekauft
Der hat die COC Bescheinigung.
Ich habe mich so sehr gefreut und wollte mir natürlich sofort das Versicherungskennzeichen holen.
Obwohl ich das COC Zertifikat hat weigert sich der Mann von der Allianz mir das Kennzeichen zu geben.
mit dem COC muss man zum TÜV und es gegen eine ABE eintauschen
Is ja nu schon eine Weile in’s Land gegangen – gibt’s zum Thema Roller ohne Zulassung schon was Neues?
Für den Egret Ten V3 gibt es ein Nachrüstset zu kaufen. So wird er zum Ten V4… Bei GoMate gibt es ähnliches. Das war es an Neuigkeiten leider schon.
Hallo Nate,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Sehr interessant. Ich habe 2 Stück von den zu Hause. Wie hast Du das mit der Firmware hinbekommen? Muss das über Leitung oder per Funk erfolgen. Wäre es denkbar, falls es nur über Kabel geht so etwas wie eine Plombe anzubringen in Form von TÜV Aufkleber oder Ähnlich? Ich denke der M365 erfüllt fast alle Anforderungen, Reflektoren, Licht etc. Vielleicht kannst Du Dich bei mir melden denn ich möchte gerne auch beim TÜV erreichen 🙂 Hoffentlich.
Vielen Dank und Gruß
Bei dem Geld für ne Einzelabnahme ist neuer mit ABE billiger. Und den Alten als Ersatzteillager. Wenn dann alles vom Alten (Baugleich am Neuen ist) , hat der alte mit dem neuen Rahmen ne ABE.
Bekloppter Deutscher Amtsschimmel!
Hallo,
ich habe mich daran gemacht meinem M365 vom TÜV eine Einzelbetriebserlaubnis spendieren zu lassen. Also hin zum TÜV und das Gerät zum Prüfen dort gelassen.
Mittleiweile habe ich wenig Hoffnung, dass der m365 durch kommt. Folgende drei Punkte sind kritisch und machen die Betriebserlaubnis nach dem momentanen Stand eher unwahrscheinlich.
1. Die Vorderbremse
Die Bremse schafft die benötigte Bremsleistung nicht.
2. Die Geschwindigkeit
Ich habe die Geschwindigkeit des M365 mit einer Firmware auf 20 Km/h reduziert. Das ist soweit erstmal gut. Allerdings muss diese Änderung manipulationssicher sein. Hier müsste der Hersteller eine deutsche Firmware anbieten.
3. Elektromagnetische Verträglichkeit
Die Werte liegen offensichtlich ein wenig über dem Soll. Dieser Punkt wäre wohl nicht so schlimm wie die Punkte 1. und 2. aber in Kombination halt nicht mehr durchzuwinken.
Ich würde es gerne auf einen schlechtgelaunten Herrn beim TÜV schieben, allerdings ist der Sachbearbeiter nett und interessiert. Der ganze Prozess dauert jetzt ca. vier Wochen. Ich schreibe euch wie es ausgeht.
Aus den DEKRA Vorschriften zur EBE von eKFV:
Untergeordnete Vorschriften:
DIN EN 15194:2018-11 (techn. Regelwerk f. E-Fahrräder) DIN EN 60034-1 (Leistungsmessung E-Motoren)
ECE-R3 (retroreflektierende Einrichtungen)
ECE-R10 (Elektromagnetische Verträglichkeit, EMV) ECE-R28 (Schallzeichen an Kfz)
ECE-R50 (Beleuchtung L-Fahrzeuge) ECE-R78 (Bremsen Krad)
ECE-R85 (Messung 30 Minuten Leistung) ECE-R87 (Tagfahrleuchten)
ECE-R113 (symmetrisches Abblendlicht)
ECE-R136, Anlage 8c (Falltest abnehmbarer Batterien)
Allein das Beibringen/Erstellen des Gutachtens zu ECE-R10 dürfte 1500-1800 EUR kosten – und kann auch negativ ausgehen.
Fazit: Wird nicht funktionieren.
Ich haben den M365 heute wiederwieder abgeholt. Da wir momentan an einer Stelle nicht weiter kommen und momentan keine Lösung finden. Die Drosselung auf 20 Km/h über die Software reicht dem TÜV nicht aus. Schade Schokolade.
I
Ich wüsste gerne wie genau es sich jetzt mit Der Einzelzulassung verhält. Bekomme ich jetzt eine wenn ich Das Ding Drossel und eine zweite Bremse an baue oder nicht?
Ich sehe neuerdings mehrere “LEGALE” 20 Km/h Versionen von meinem XiAOMI M365 Scooter. Die haben aber wohl alle den Selben Motor, den Selben Akku und den Selben Bmi aber man bekommt sie mit Zulassung. Wenn Die “Drossel” Wie sie sagen “bauartbedingt” wäre, hätten sie diese nicht bekommen. Das heißt im Klartext ja sie haben nur über Die Firmware gedrosselt.
Das kann ich auch…
Eine typische Vorschrift, max. 20 km sollte wohl den technich nachlaufenden deutschen Firmen entgegenkommen.
Die immer wieder in Zeitschriften abgebildeten Xiaomi (Designpreise….) laufen max 25 km wie im restlichen Eeuropa und….. Das Gesetz muss nachgebessert werden damit die Investition auch angewendet werden können. Es ist wie mit mit fast allen Entscheidungen, erst braucht die Politik ewig und dann so ein Trauerspiel. Bei Rädern mit Hilfsmotor, das hat die Politik übersehen, da gibt es noch was zu regulieren. Kein Wunder dass die Bürger sauer sind und sich eben so verhalten.
Erich
In Bamberg gab es ein Pilotprojekt mit dem Xiaomi M365 der auch 25Km/h schafft. Komisch eine Stadt bekommt dafür eine Sondergenemigung den Roller zu versichern, nur unsereins darf den Roller nicht fahren . Was macht Bamberg jetzt wohl mit den anerkannten Scootern ? Jedenfalls wollten die mir kein Mustergutachten als Kopie überlassen. Danke !
einfach in Bamberg, bei der Bamberger die Versicherung für das o.g. Teil ordern und in ganz DE zugelassen fahren 😉
Ich fordere eine sofortige Überarbeitung des Gesetzes so dass die bisher verkauften Scooter zugelassen sind!!!
Da stehe ich hinter dir.
Oh ja, ich bin der Meinung, dass man bewußt das Gesetz so gestaltet hat um wieder einen Wirtschaftszweig zu ermöglichen. Jetzt wird geschimpft über die Scooter, um diese wieder vom Markt nehmen zu können. Auf der anderen Seite, wirbt man für Umweltschutz. Das Chaos in den Städten besteht nur, weil man sich die Dinger leihen kann. Jeder der sich selbst einen finanziert hat, geht mit diesem gut um und fährt auch vorsichtiger. Es ist einfach schlichtweg ein Bullshit, den gekauften Rollern die Zulassung nicht zu ermöglichen. Wenn ich nun an den vom Staat provozierten Elektroschrott denke, dann sieht man mal wieder die Verlogenheiten in unserer Gesellschaft. Laßt uns fahren, dann wäre dies auch Politisch korrekt.
Das wäre toll … !!!
Das ist wieder mal so typisch Deutsch…erbärmlich.
Dieser extreme Drang zur Überregulierung ist einfach zum kotzen… in Frankreich, Italien, Griechenland… sogar in Österreich und in der Schweiz (in der verfi… SCHWEIZ!!) fahren Scooter LÄNGST rum, und hier zwingt man den Bürger, seinen „illegalen“ (muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen… reinste Todesmaschine mit ihren 25Km/h topspeed!) Scooter stehen zu lassen oder gar wegzuwerfen und einen neuen zu kaufen! Mindestalter auf 14 festsetzen, und gut ist! Wir sind doch keine Kleinkinder!! Wirkt auf mich ähnlich, wie der VW Skandal (weit hergeholt, ich weiß): die Amis bekommen Geld, wovon wie nur träumen können: stattdessen lassen wir uns CO2 (lächerlich!!) und Dieselskandale auftischen und weiß machen, unser 2013er Diesel sei eine Dreckschleuder..
Für ein so kluges Volk, für das wir uns scheinbar halten, lassen wir uns ziemlich leicht für dumm verkaufen…
Welch wahre Worte!
Ich bin auch sprachlos und ratlos. Im April 2019 habe ich mir ein SXT-Bike gekauft. Ob es eine Zulassung bekommt, stand zu diesem Zeitpunkt nicht fest. Ich sage immer, das ist ein „Laufrad für Senioren“ … na ja … gestern wurde ich von der Polizei angehalten und es wurde mir erklärt, dass ich eine schwere Straftat begehe, wenn ich damit rumfahre (!?) Ich bin um eine Strafe herumgekommen … Gott sei Dank, durfte das Bike nach Hause „schieben“. Es sieht nicht so aus, dass ich keine Zulassung (ABE) bekomme … und nun (???)
Deutschland war und IST ein Obrigkeitsstaat. – An jeder Ecke lauert ein sehr gut bezahlter Beamter oder schlimmer eine Beamtin, die bestens bezahlt den Bürger auf legale Gesetzte hinweist. – Wer etwas mehr Freiheit will, kann nur auswandern.
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Die Gesetze lässt sich die Obrigkeit vergolden – sogar die Pensionen sind in der Regel doppelt so hoch wie die Renten der Normalbürger.
Jeder E-Bike fährt 25 Km/h und hat keine Zulassung und kein Kennzeichen.
Das ist alles typisch Deutsch.
Paragrafen….Vorschriften….
Danke für den informativen Artikel. Welchen Sinn eine fast weltweit einzigartige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 statt 25 Km/h hat, dass erschließt sich mir nicht! Manchmal möchte man sogar Österreicher sein.
Interessant wäre noch das Ansinnen der Beamten, wie denn ein KFZ, zu dem sie den Tretroller nun hoch stilisiert haben, in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden dürfen, oder eben nicht? Oder gibt es dazu dann einen Flickenteppich mit einem Pamphlet an Ausnahmen und Pflichten jedes einzelnen Verkehrsverbundes?
Nicht sehr europäisch die Verordnung.