Elektroschrott zweite Runde? IconBit und CityBlitz bei Saturn und MediaMarkt – Angriff der Billig E Scooter!

Elektroschrott zweite Runde? IconBit und CityBlitz bei Saturn und MediaMarkt – Angriff der Billig E Scooter!

19. Juni 2019 3 Von EScooterBlog

Die Elektronikfachmärkte Saturn und MediaMarkt scheinen zum Angriff auf potentielle E Scooter Kunden zu blasen. Die Pferde auf die sie satteln heißen IconBit und CityBlitz. Sie werden bereits jetzt als straßenzugelassen angepriesen, existieren aber anscheinend noch gar nicht. Sie können bereits vorbestellt werden, sind aber erst entweder zum 01.8.2019 oder 01.9.2019 oder 1.10.2019 angeblich verfügbar. Also mit bis zu über 3 Monate Wartezeit werden sie als „straßenzugelassen“ angepriesen, obwohl sie es noch nicht sind und mit Produktbildern, die schlichtweg falsch sind (die aufgeführten Produkte werden so nie eine Straßenzulassung bekommen), und mit teilweise erheblichen Fehlern in den Produktbeschreibungen, die ebenfalls nicht dem späteren Produkt entsprechen. Hinweise zu den fehlerhaften Bildern fehlen ebenfalls. Einige Angaben in den Produktbeschreibungen lassen den Experten fragend bis sprachlos zurück. Die Kombination aller Faktoren hauen einen dann schon um.

Elektronikfachmärkte sind auch schon bisher im Verlauf von E Scootern aufgefallen. Wir haben hier bereits darüber berichtet.

Schauen wir uns einzelne Modelle an und versuchen aus den vorgestellten Produktinformationen und Bildern ein Bild zu machen. Dabei konzentrieren wir uns nicht auf eine ganzheitliche Darstellung, sondern auf auffällige Bereiche. So werden Defizite deutlich. Letztlich soll unser Blick trotzdem wohlwollend sein.

ICONBIT IK-1971K DELTA PRO E-Board (8 Zoll, Schwarz)

Das iconBit IK-1971K Delta Pro Board geht als günstigstes Modell ins Rennen. Der Preis soll beim Kunden bei 399,90 Euro liegen. Die Bilder offenbaren, dass dieses Modell niemals so eine Zulassung erhalten wird. Weder Bremsen am Lenker noch ein feststehender Kotflügel für das Bremslicht sind vorhanden.

Als Bremssystem wird in der Produktbeschreibung ausgewiesen: „Fußbremse hinten und zusätzliche elektronische Bremse – Smart EBS (Akku wird beim Bremsvorgang geladen)“ Das wird niemals ausreichen einer Typengenehmigung beim Kraftfahrzeugbundesamt standzuhalten. Wer das nicht weiß und das auch nicht in den Produktbeschreibungen deutlich macht, hat schlichtweg keine Ahnung von der Materie.

Saturn weist darauf hin, dass das Fahrzeug folgende Kriterien aufweist: „Straßenverkehrszulassung / StVZO-konform: Laut Angabe des Herstellers wird das Gerät zum Zeitpunkt der Auslieferung alle erforderlichen Kriterien an eine Straßenverkehrszulassung erfüllen.“ Das es sich dann aber nicht um das abgebildete Fahrzeug handeln kann wird nicht erwähnt. Genauso verfährt im übrigens MediaMarkt. Es wird überhaupt nicht deutlich was denn am ursprünglichen Fahrzeug an Kriterien geändert wird.

Verfügbar ist das iconBit IK-1971K Delta Pro Board ab dem 01.09.2019. Eine Reichweite wird nicht angegeben.

CITY BLITZ CB064 E-Roller (8.5 Zoll)

Deutlich besser sieht die Beschreibung beim CityBlitz CB064 E-Roller aus. Er ist ab dem 01.10.2019 verfügbar. Hier ist zumindest eine Reichweite genannt (25-30 km), die sehr passabel ist. Auch sind schon Kennzeichenhalter mit der zukünftigen Plakette zu erkennen und vor allem zwei Bremsen am Lenker des Fahrzeugs. Auch wenn die maximale Leistung des Motors mit 250 Watt angegeben ist, so scheint die von uns errechnete potentielle maximale Wattzahl (Volt mal Ampere gleich Watt, Wirkungsverlust unberücksichtigt gelassen) bei 280 Watt zu liegen. 250 Watt Maximalleistung sind nicht gerade viel. E Scooter mit dieser Motorleistung haben zuletzt eher enttäuscht (Hier).

ICONBIT IK-1969K CITY E-Roller (8.5 Zoll, Schwarz)

Besonders interessant scheint der iconBit IK-1969K City E-Roller zu sein, denn er stellt sich augenscheinlich als Xiaomi M365 Klone heraus. Die Maximalleistung ist mit 350 Watt angegeben. Die Angabe der Dauerleistung fehlt. Auch hier sind die Produktbilder nicht entsprechend ausgezeichnet und irreführend. Der Preis liegt bei attraktiven 479,90 Euro. Da der Xiaomi M365 ein durchaus bekannter E Scooter ist, vor allem nicht in Deutschland, aber halt auch in Deutschland, wenn auch bis jetzt illegal, ist das hier sicherlich das interessanteste Angebot.

Der Xiaomi E Scooter ist unter anderem auch durch Rückrufaktionen und Bluetooth Hacks aufgefallen. Dennoch besitzt er eine große Fangemeinde, die bis jetzt ziemlich enttäuscht ist, dass man E Scooter nachträglich mit hoher Wahrscheinlichkeit keiner Einzelbetriebserlaubnis unterziehen kann und wenn womöglich zu Beträgen im 4-stelligen Bereich, wo eine Abnahme dann noch nicht mal garantiert ist.

ICONBIT IK-1970K THOR E-Roller (10 Zoll, Schwarz)

Der iconBit IK-1970K THOR E-Roller wird mit Sitz abgebildet und als straßenzugelassen beworben. Nach welcher Einstufung er eine Zulassung erhält bleibt ebenfalls offen. Mit Sitz müßte er eine L1e Zulassung haben, hat er keinen Sitz würde er in die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung fallen. Der Sitz wird als abnehmbar ausgewiesen. Ein Hinweis auf diesen wichtigen Unterschied bleibt aus. Ob andere Ausstattungen letztlich korrekt bebildert sind bleibt ebenso offen. Fraglich dürfte sein, ob die lichttechnischen Einrichtungen so bestehen bleiben werden. Hinweise fehlen dazu auf allen Ebenen.

Der iconBit IK-1970K Thor E-Roller soll am 1.9.2019 erscheinen. Etwas stutzig macht allein schon die Ladezeit, die laut Hersteller 8 Stunden betragen soll. Ausgewiesen wird der Motor zum Einen mit einer „Maximalen Leistung“ von 500 Watt und an einer Anderen Stelle mit einer „Leistungsaufnahme im Betrieb“ ebenfalls von 500 Watt. 500 Watt sind aber als Maximalleistung nicht die Wucht. Sie können genügen, an Fahrzeuge wie den Egret Ten V4 mit 800 Watt Maximalleistung oder Egret Ten V3 mit 745 Maximalleistung reichen sie bei weitem nicht ran. Das Fahrzeuggewicht und Relation zur Motorleistung läßt einen stutzig werden.

Dauerleistung und Maximalleistung

Wichtig ist zu wissen: Interessanterweise gibt es erstmal zwei Werte, diese nennen sich auf der einen Seite Dauernennleistung, Dauerleistung oder Nennleistung und auf der anderen Seite Spitzenwattabgabe oder Maximalleistung, in einigen Fällen auch Momentanleistung. Während die Dauernennleistung eine Durchschnittsgröße ist, gibt die Maximalleistung die momentane Leistung an. Beide Werte zusammen ergeben erst ein einigermaßen aussagekräftiges Bild über die Motorleistung.

Eine Dauerleistung von 500 Watt wäre schon mal ein anständiger Wert. Eine Maximalleistung von 500 Watt ist bei dem großen Fahrzeug eher bescheiden. Das schafft sogar ein Micro Condor X3 (250 Watt Dauerleistung, 500 Watt Maximalleistung) mit ca. 10 kg Fahrzeugewicht ohne Probleme.

Mehr zum Unterschied über die beiden wichtigen Werte Dauerleistung und Maximalleistung und was sie bedeuten lesen Sie hier.

Die Angabe des Batterie-/ Akkutyps lautet „Li-Ion, 48 Volt, 480 Watt“. Die Angabe der eines Leistung eines Akkus erfolgt aber in Wattstunden (Wh) oder auch in Amperestunden (Ah). Wattstunden ist die aussagekräftige Größe, eine Wattstunde bedeutet das ein Watt eine Stunde abgegeben werden kann. Wenn Amperestunden angegeben werden, dann benötigt man die Voltzahl um auf die Wattstunde zurückzurechnen (Wattstunden = Amperestunden mal Volt). Die Angabe „480 Watt“ ist also falsch und irreführend. Vermutlich ein einfacher Fehler. Es müßte Wattstunden (Wh) heißen.

ICONBIT IK-1972K TRACER E-Roller (8 Zoll, Schwarz)

Auch der iconBit IK-1972K TRACER E-Roller wirft einige Fragen auf. Der abgebildete und beworbene Lenker wird so niemals bestand haben. Lediglich eine Rekuperationsbremse befindet sich dort. Auch hier fehlt bei allen E Scootern die Reichweitenangabe in Kilometer. Das mag vielleicht nicht zwingend notwendig sein, zeigt aber zusätzlich die fragwürdige Kompetenz.

Zusammenfassung: E Scooter vom Elektronik Discounter

Der Blick auf die Elektronik“fach“märkte ist ernüchternd. Die Kompetenz ist sehr beschaulich. Auch gerade deswegen weil sich Aussagen von Kunden in den sozialen Netzwerken und anderswo mehren, die beteuern durch „Fach“gespräche im Laden sich getäuscht worden zu sein bzw. sich getäuscht fühlen. Vor allem weil dann nach dem Kauf eine Rücknahme des getätigten Geschäftes beim stationären Handel Kulanz ist und es kein 14-tägiges Rückgaberecht gibt.

Inzwischen verweisen die Prospekte der angesprochenen Märkte im Kleingedruckten darauf, dass die vorhandenen Fahrzeuge eventuell nicht im Straßenverkehr zugelassen sind. Ob das ausreicht und die Verwirrung beim Kunden damit aufgelöst ist bleibt mehr als fraglich.

Verzeihend darf man anfügen, dass sich die Mitarbeiter dieser „Fach“märkte mit der Materie noch nicht so gut auskennen, dann aber sollte man die Produkte auch nicht dort anbieten und verkaufen.